Digitalbonus nun auch für das Gastgewerbe geöffnet

IHK Südthüringen begrüßt Entscheidung zur Förderung der Tourismusbranche

Der Freistaat Thüringen hat Ende des vergangenen Jahres das Förderprogramm »Digitalbonus« neu aufgelegt. Es soll kleine und mittelgroße Unternehmen bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen unterstützen. Ursprünglich waren Unternehmen des Gastgewerbes aus dem Programm ausgeschlossen. Inzwischen hat das Wirtschaftsministerium nachgebessert und den Thüringer Digitalbonus auch für das Gastgewerbe und die Veranstaltungswirtschaft geöffnet, was die IHK Südthüringen begrüßt.

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus unterstützt das Land Thüringen die Wirtschaft dabei, sich digital zu transformieren. Seit November 2022 war das Förderprogramm Digitalbonuswieder wieder gestartet, nachdem es zwischenzeitlich ausgesetzt wurde bzw. einem Antragsstopp unterlag. Der Grund lag in der vom Thüringer Landtag verhängten Globalen Minderausgabe, die in erheblichem Umfang auch den Haushalt des Thüringer Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums betroffen hatte. Das Programm ist ein relativ unbürokratisches und zielgenaues Förderinstrument, welches von den Unternehmen gut nachgefragt wurde und deshalb unbedingt nach den beiden Krisenjahren wieder aufgelegt werden musste. Dies war im vergangenen Jahr eine der Kernforderung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen.

Seit 4. November 2022 können Unternehmen den Digitalbonus wieder beantragen. Förderfähig sind Investitionen in Hard- und Software sowie Dienstleistungen, die dazu dienen, Betriebsprozesse zu digitalisieren. Ebenso fallen darunter Kosten für Anwendungen im Bereich Industrie 4.0, z.B. Anwendungen für die vorausschauende Wartung, oder Cloud-Lösungen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Antragsberechtigt waren zunächst nur Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, der unternehmensnahen Dienstleistungen, des Baugewerbes, des Handwerks und des Handels sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.

Deshalb hatte sich die IHK Südthüringen noch im November 2022 in einem Schreiben an das Thüringer Wirtschaftsministerium gewendet und darin gefordert, den Ausschluss einzelner Unternehmen aufzuheben und das Programm damit allen Branchen zugänglich zu machen.

Digitale Tools und Apps lassen sich auch im Gastgewerbe nahezu entlang der gesamten Customer Journey einsetzen. Beispiele sind Online-Buchungen von Übernachtungen oder Restaurantbesuchen, der Self Check-in am Terminal, digitale Tickets für Veranstaltungen, digitale Speisekarten oder kontaktlose Kassensysteme. Auch interne Prozesse der Hotel- und Gaststättenbetreiber lassen sich durch digitale Helfer optimieren, beispielsweise wenn die bestellte Menge an Lebensmitteln in Echtzeit an den Buchungsstatus angepasst wird.

„Wir begrüßen es daher außerordentlich, dass Herr Minister Tiefensee dem Petitum unserer Wirtschaft nachgekommen ist und nunmehr dem Umstand Rechnung trägt, dass auch im Gastgewerbe Digitalisierungsprozesse stattfinden, die förderwürdig sind und dringend benötigt werden. Das Gastgewerbe hat seit Jahren mit Personalengpässen zu kämpfen, die durch die Corona-Pandemie verschärft wurden. Schlankere und effizientere Prozesse durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten können und müssen dies teilweise abfedern und steigern zudem die Qualität des Kundenerlebnisses“, sagt IHK-Chef Dr. Ralf Pieterwas.

Informationen zum Förderprogramm Digitalbonus und den Antrag gibt es auf Website der Thüringer Aufbaubank: www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen

Unternehmen, die den Digitalbonus beantragen möchten, steht die IHK Südthüringen beratend zur Seite.

Suhl, 19. Januar 2023

Ricarda Wolff
Ricarda Wolff
Referentin Tourismus

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