Energiekostendämpfungsprogramm

Verlängerung der Antragsfrist und Ausweitung berechtigter Branchen geboten

Seit dem 15. Juli 2022 können energieintensive Unternehmen bestimmter Branchen Zuschüsse wegen der hohen Energiepreise beantragen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt das Programm als einen wichtigen Baustein, um die betroffenen Unternehmen zu entlasten, hält dessen Umsetzung jedoch für zu bürokratisch und befürchtet eine sehr begrenzte Wirkung.

Über das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) können diejenigen Unternehmen Zuschüsse beantragen, die energieintensiv wirtschaften und aus Branchen der sogenannten KUEBLL-Liste kommen. Das ist eine Liste mit den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen der Europäischen Union. Unter anderem Hersteller von Papier, Verpackungsmitteln aus Kunststoffen, Hohlglas oder Unternehmen der Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung stehen auf der Liste.

Die Zuschüsse müssen bis zum 31. August 2022 beantragt werden. Angesichts der Nachweise, die vorgelegt werden müssen und aufgrund der momentanen Urlaubszeit, ist dies ein mehr als sportliches Unterfangen. „Was wir als Vertreter der Südthüringer Wirtschaft noch kritischer sehen: es wird nur ein Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022 bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Auf Unternehmen, die in diesem Jahr noch einen langfristigen Strom- oder Gasliefervertrag hatten, rollt die Kostenlawine durch die hohen Strom- und Gaspreise damit erst im nächsten oder übernächsten Jahr zu. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, die zeitliche Befristung zu überdenken“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer
Dr. Ralf Pieterwas.

Die hohen Energiepreise bereiten derzeit Unternehmen aus allen Branchen Sorgen. Durch die Begrenzung des Programms auf die KUEBLL-Liste wird eine Vielzahl von Unternehmen per se von dem Programm ausgeschlossen. Es ist zwar verständlich, dass die Bundesregierung Hilfen gezielt an besonders betroffene Unternehmen auszahlen will, allerdings ist die KUEBLL-Liste hierfür nicht geeignet und beihilferechtlich auch nicht erforderlich. „Von unseren ca. 2200 Industrieunternehmen in Südthüringen können entsprechend der Branchenzulassung lediglich ca. 460 Unternehmen die Zuschüsse beantragen – und das nur, wenn weitere Voraussetzungen wie eine Verdoppelung des Erdgas- und Strompreises vorliegen. Eine Ausweitung auf weitere Branchen, insbesondere aus dem verarbeitenden Gewerbe, erscheint uns daher dringend geboten“, fordert Dr. Pieterwas.

Mittlerweile erreichen die IHK auch Anrufe von Unternehmen, die prüfen, ob sie die Zuschüsse nutzen können. Allerdings sind viele Vorschriften unklar, erscheinen übertrieben sowie unnötig. So sind z. B. die geforderten Nachweis- und Veröffentlichungspflichten gerade für kleine und mittlere Unternehmen völlig ungeeignet. „Insgesamt halten wir das Verfahren für viel zu kompliziert, um kleinen und mittleren Unternehmen eine wirksame Hilfe zu bieten“, fasst Dr. Pieterwas die bisherigen Rückmeldungen zusammen.


Suhl, 25. Juli 2022

Dr. Janet Nußbicker-Lux
Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

Telefon +49 3681 362-174

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