Nicht aufschieben, sondern unterlassen

IHK Südthüringen zum Energieeffizienzgesetz

Klimaschutz steht derzeit ganz oben auf der politischen Agenda. Eine Maßnahme für mehr Klimaschutz soll das von der Bundesregierung geplante Energieeffizienzgesetz sein. In der vergangenen Woche wurde die finale Lesung im Bundestag auf die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause verschoben. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen ruft die politischen Entscheidungsträger dazu auf, auf das Gesetz zu verzichten.

Die Südthüringer Wirtschaft bekennt sich prinzipiell zu den bundesweiten Klimaschutzzielen. Aber: Unternehmen müssen Lösungen umsetzen dürfen, die für ihr Unternehmen klimapolitisch richtig und kostenoptimal sind. Mit den Vorgaben aus dem geplanten Energieeffizienzgesetz ergeben sich jedoch Verpflichtungen, die einen massiven Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit darstellen und hohe Kosten verursachen.

Wie Berechnungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer zeigen, ist davon auszugehen, dass die geplanten Endeenergieeinsparziele zu einem Einbruch des Bruttoinlandsproduktes führen werden.

„Wir fordern daher, die Verabschiedung des geplanten Gesetzes nicht nur auf nach der Sommerpause zu verschieben, sondern ganz darauf zu verzichten“, betont Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

„Nach unserer Einschätzung wären in Südthüringen zahlreiche Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe wie Unternehmen der Kunststoff- oder Metallverarbeitung, von dem Gesetz betroffen. Die Schwelle, ab der Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten müssen, soll von

15 auf 7,5 Gigawattstunden Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr abgesenkt werden. Damit müssten noch mehr Unternehmen nicht nur ein Managementsystem einrichten, sondern wären auch von belastenden Erfassungs-, Dokumentations- bzw. Umsetzungsverpflichtungen betroffen“, erklärt Pieterwas. Unternehmen ab einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden müssen bereits Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen.

Wenn ein Unternehmen zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet ist, bedeutet dies aber auch, dass dieses Unternehmen dann möglicherweise erst einmal nicht in die Eigenerzeugung von erneuerbaren Energien investieren kann, befürchtet die IHK Südthüringen. Damit nicht genug soll es auch für den Bereich Abwärme Verpflichtungen geben. „Diese werden sich in der Praxis jedoch nicht so einfach umsetzen lassen, wie sich die Politik das wünscht“, gibt Pieterwas zu bedenken. Schließlich stammt Abwärme aus Energie, die teuer bezahlt werden muss und demzufolge hat jedes Unternehmen von sich aus ein großes Interesse daran, Abwärme nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu nutzen – auch ohne Gesetz.

Zur Information:
Nachdem das Bundeskabinett im April 2023 den Entwurf eines Energieeffizienzgesetzes beschlossen hatte, ist die für die vergangene Woche angesetzte finale Lesung im Bundestag nicht zustande gekommen. Stattdessen wurde sie verschoben und soll nach der Sommerpause stattfinden. 

Suhl, 13. Juli 2023

Tilo Werner
Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

Telefon +49 3681 362-203

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