Heizungsgesetz erst im nächsten Jahr beschließen

IHK Südthüringen zur Einigung der Koalition zum Gebäudeenergiegesetz

Noch in dieser Woche soll der überarbeitete Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag behandelt und bis zur Sommerpause verabschiedet werden. Dies ist aus Sicht der Industrie- und Handelskammer übereilt, weil auf europäischer Ebene die Neufassung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie läuft und diese den verbindlichen Rechtsrahmen für die deutsche Gesetzgebung bildet. Deshalb sollte der Gesetzgebungsprozess auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

„Das Heizungsgesetz sollte erst dann beschlossen werden, wenn die europäische Richtlinie vorliegt. Sonst wird es nochmal aufgeschnürt“, rät IHK Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas. Außerdem bedarf eine Gesetzesnovelle von solch großer Tragweite einer intensiven Diskussion, was innerhalb weniger Wochen nicht möglich ist. Neben praktischen Fragestellungen, wie der Verfügbarkeit von Fachkräften und Anlagentechnik, müssen auch rechtliche Konsequenzen berücksichtigt werden.

Dennoch begrüßt die IHK Südthüringen, dass die Bundesregierung die zahlreichen Einwände der Wirtschaft und der öffentlichen Diskussion aufgegriffen hat und nun längere Übergangsfristen für den Umstieg auf Erneuerbare Energien in der Wärmewende vorsieht. „Ebenso sehen wir die geplante Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung positiv. Und auch die größere Technologieoffenheit ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt. Dadurch werden mehr Möglichkeiten für den Umstieg auf erneuerbare Energien offengelassen“, so Pieterwas.


Suhl, 14. Juni 2023

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

Telefon +49 3681 362-301

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