Bürokratieabbau ist ein zentraler Hebel zur Entlastung der Unternehmen

Die Wirtschaft ist das Rückgrat unseres Sozialstaats. Aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft ist, neben einer konsequenten Senkung der Steuer- und Abgabenlast, der Bürokratieabbau ein zentraler Hebel, um Unternehmen zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Komplexe und zeitaufwändige Vorschriften binden Ressourcen, die besser in Innovation, Fachkräftegewinnung und nachhaltiges Wachstum investiert werden müssen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen leiden unter unverhältnismäßigen Berichts- und Dokumentationspflichten und langwierigen Verwaltungsprozessen. Eine konsequente Entschlackung gesetzlicher Vorgaben und die Digitalisierung der Verwaltung sind daher dringend notwendig.

Die Südthüringer Wirtschaft fordert daher ein Belastungsmoratorium. Bestehende bürokratische Belastungen sind stringent abzubauen und neue Regulierungen allenfalls dann zu schaffen, wenn ein Regelungsbedürfnis nachgewiesen und zwei alte gestrichen werden. Es soll keine Landesverordnungen geben, die hinsichtlich der Standards über Bundes- und EU-Vor­gaben hinausgehen. Neue Regelungen und Gesetze sollten aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft generell befristet werden.

Verwaltungen der verschiedenen Ebenen müssen sich als Partner und Möglichmacher verstehen. Es braucht ein Selbstverständnis als fachkompetenter Dienstleister mit partnerschaftlicher und befördernder Grundintention, der die Ermessensspielräume zugunsten der Unternehmen nutzt. Leistungsbereitschaft und Übernahme von Verantwortung müssen als wichtige Grundwerte gelebt werden.

Finanzmittel, die über die Landes- und Kommunalhaushalte verteilt werden, müssen zuvorderst erwirtschaftet werden. Oberste Priorität politischen Handelns muss deshalb, besonders in der gegenwärtigen Situation, die Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Wirtschaft genießen.

Beispiele zum Bürokratieabbau:

  • EU-Regularien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
  • EU-Taxonomie undCO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
  • Sorgfaltspflichten aus der Europäische Lieferkettenrichtlinie
  • Medical Device Regulation
  • Schriftformerfordernisse: z.B. für den Antrag geringfügig Beschäftigter auf Befreiung von der Rentenversicherung
  • Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach BDSG
  • Gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Beauftragte - Aufgaben der Beauftragten sollten mindestens gebündelt von Betriebsleitern oder Geschäftsführern wahrgenommen oder durch externe Dienstleister erledigt werden. Das könnte zum Beispiel unter anderem gelten bei: Abfallbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte, Entsorgungsverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte, Baustellenkoordinatoren, Fremdfirmenkoordinatoren, Leiterbeauftragte, Aufzugsanlagenbeauftragte, Lagerbeauftragte, Gerüstbeauftragte, Kranbeauftragte, Druckanlagenbeauftragte, Druckluftbeauftragte, Laserschutzbeauftragte, Ausgliederungsbeauftragte, Auslagerungsbeauftragte, Revisionsbeauftragte, Vertriebsbeauftragte, Menschenrechtsbeauftragte.
  • Genehmigungsverfahren von Großraum- und Schwertransporten
  • Abrufen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei den Krankenkassen
  • Berichtspflichten gemäß nationalem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Restriktionen im Thüringer Ladenöffnungsgesetz
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
  • Doppelkontrollen bzgl. Arbeitsschutz
  • Betriebsprüfungen/Außenprüfungen der Finanzämter
  • Nachweispflichten und vergabefremde Aspekte im Thüringer Vergabegesetz
  • Genehmigungen und Gutachten für die Errichtung eines Windrads: z.B. Fledermaus- und Vogelgutachten, Eiswurfgutachten
  • Bauantragsverfahren gemäß Thüringer Bauordnung
  • Steuerbürokratie und Erklärungspflichten

Suhl, 18. Juni 2025

Nicole Malsam
Referentin Wirtschaftspolitik

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