Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform
Die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene Grundsteuerreform führt insbesondere bei Grundstücken, die zu Wohnzwecken genutzt werden, zu teilweise erheblichen Mehrbelastungen. Ursache hierfür ist die bisherige Grundstücksbewertung auf Basis von Wertverhältnissen aus dem Jahr 1935. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Anpassung der Grundsteuerreform strebt die Thüringer Landesregierung nun eine Reform der Reform an. Zugleich versucht sie jedoch, die Verantwortung für die daraus resultierenden Verteilungskonflikte auf die kommunale Ebene zu verlagern. Nach dem Willen der Landesregierung sollen künftig die Gemeinde- und Stadträte eigenständig über einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Privathaushalten und Unternehmen entscheiden.
Kern des Entwurfs ist die Anwendung der sogenannten Länderöffnungsklausel. Vorgesehen sind zwei wesentliche Änderungen: Zum einen soll die Steuermesszahl künftig deutlich stärker zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken differenzieren. Während für Wohngrundstücke eine Absenkung von 0,31 Promille auf 0,23 Promille vorgesehen ist, soll die Steuermesszahl für Geschäftsgrundstücke von 0,34 Promille auf 0,59 Promille steigen. Zum anderen sollen die Städte und Gemeinden ermächtigt werden, Wohn- und Geschäftsgrundstücke mit unterschiedlichen Hebesätzen zu belasten.
Für die Unternehmen in Südthüringen würde die vorgesehene Anhebung der Steuermesszahl eine steuerliche Mehrbelastung bedeuten – und das in einem ohnehin von hohen Standortkosten geprägten Umfeld. Auch wenn differenzierte Hebesätze theoretisch eine ausgleichende Wirkung entfalten könnten, wird dadurch die politische Auseinandersetzung um die Verteilung der Steuerlast in die kommunalen Parlamente verlagert. Damit steigt die Verantwortung der Stadt- und Gemeinderäte für die Entwicklung der örtlichen Wirtschaft.
Auch wenn die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung positiv zu bewerten ist, lehnt die IHK Südthüringen, vor dem Hintergrund der zu erwartenden höheren Belastungen der regionalen Wirtschaft, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Grundsteuerreform ab. Zudem ist zu beachten, dass gegen die Grundsteuerreform in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bereits zahlreiche Klagen anhängig sind. Der Gesetzgeber wäre daher gut beraten, den Ausgang dieser Verfahren abzuwarten. Sollte die Reform in ihrer aktuellen Form scheitern, bedarf es einer rechtskonformen und tragfähigen Neuregelung der Gemeindefinanzierung.
Suhl, 12. Juni 2025

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