Mit Investitionen die Krise bezwingen
IHK Südthüringen begrüßt Anpassung der Thüringer Investitionsförderung
Finanzierungsfragen in Zeiten von Corona werden zum Stresstest für Unternehmen. Dabei hat die Vergangenheit gezeigt: Wer im Krisentief neue Wege wagt und konsequent in die Zukunft investiert, bleibt am Markt bestehen und verbessert langfristig seine Wettbewerbsposition. Um mehr Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen, Investitionen und Projekte umzusetzen, hat Thüringens Wirtschaftsministerium seine bestehenden Investitionsförderprogramme maßgeblich aufgewertet. Damit erfüllt die Landesregierung eine wesentliche Forderung der Südthüringer Wirtschaft, die die IHK auf ihrer jüngsten Vollversammlung Ende März 2021 beschlossen hat: die Investitionsfähigkeit der Unternehmen stärken.
„Auch in der Krise hat die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen oberste Priorität. Damit Unternehmen Innovations- und Investitionsvorhaben vorantreiben, bedarf es unternehmerischen Mutes einerseits, staatlicher Unterstützung anderseits. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die Verbesserung der GRW-Förderung und des Förderprogramms Thüringen-Invest. Dies ist der richtige Weg, um die Leistungsfähigkeit von Südthüringer Unternehmen zu erhalten und ihnen einen besseren Restart zu ermöglichen“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas.
Die Südthüringer Wirtschaft kann die Folgen der Corona-Pandemie nur durch unterstützende Maßnahmen von Bund und Land bewältigen. Die Anhebung der Fördersätze und die Einbeziehung besonders betroffener Branchen in die Förderung – wie Gastgewerbe und Veranstaltungswirtschaft – sind ein richtiger Schritt. Und auch im Bereich der Digitalisierungsförderung hat der Freistaat im Sinne der Wirtschaft nochmal nachgelegt und die förderfähigen Maßnahmen des „Digitalbonus Thüringen“ auf aktuelle Erfordernisse der Unternehmen hin angepasst. „Es freut uns sehr, dass der Thüringer Wirtschaftsminister Tiefensee der Forderung der Wirtschaft im Bereich der Digitalisierungsunterstützung nachkommt. Jetzt ist beispielsweise möglich, Investitionen in Webshops, Click & Collect und darauf bezogene Marketingmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen oder 3D-Visualisierungen von Messeständen zu tätigen“, sagt Dr. Pieterwas.
Damit Unternehmen auch weiter in ihre Südthüringer Standorte investieren und innovative Produkte, Technologien, Prozesse und Dienstleistungen entwickeln und vermarkten, ist eine langfristige und planbare Förderung unabdingbar. Daher fordert die IHK Südthüringen schon jetzt die Laufzeit des GRW-Programms über den 31. Dezember 2021 bis zum Ende des Jahres 2022 zu verlängern. Auch die weitere Einbeziehung des Gastgewerbes und der Veranstaltungswirtschaft in die Antragstellung des Digitalbonus Thüringen über den 30. September 2021 hinaus sollte rechtzeitig geprüft werden.
Suhl, 6. April 2021
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