Corona-Politik: Benachteiligung des Gastgewerbes beenden

IHK Südthüringen fordert Abschaffung der 3G-Zugangsbeschränkung in der Gastronomie

Am Wochenende endet die Übergangsfrist für die Länderparlamente, die Corona-Regelungen, die bislang auf dem Infektionsschutzgesetz basierten, zu ändern. Jedes Bundesland muss ab dem 3. April 2022 entscheiden, ob Corona-Maßnahmen wie eine Maskenpflicht im Einzelhandel oder Zugangsbeschränkungen zur Gastronomie und Freizeiteinrichtungen nach 2G- und 3G-Regelung umgesetzt werden. Thüringen bereitet aktuell die Fortführung der Maßnahmen vor, was die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen strikt ablehnt.

Die erneuten Verlängerungsabsichten beinhalten u.a. die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in Innenräumen und der Testpflicht für Ungeimpfte bei Restaurant- oder Schwimmbadbesuchen bis zum 30. April 2022. Die Verlängerungsabsichten der aktuellen Regelungen führen aus IHK-Sicht zu einer massiven Benachteiligung und andauernden Stigmatisierung des Gastgewerbes. Die Kontrollen der 2G- und 3G-Nachweise der Gäste und die zusätzlich weiterhin vorgeschriebene Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte belasten die Branche seit Monaten.

„Es ist an der Zeit, das Gastgewerbe endlich zu entlasten und den anderen Branchen gleichzustellen. Der geplante Saisonstart zu Ostern ist so nur eingeschränkt möglich. Die Betriebe haben nach den Ankündigungen vom 15. März 2022 fest mit einem Ende der Testpflicht für die Gastronomie vor Ostern gerechnet“, betont Jan Scheftlein, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Jetzt entstünde der Eindruck, die Landesregierung strebe eine Verlängerung der Maßnahmen nicht aus der Überzeugung heraus an, damit die Pandemie einzudämmen, sondern weil nach wie vor sinnvolle Ideen und Maßnahmen fehlen, wie mit dem geänderten Infektionsgeschehen, das sich im Verhältnis zu den sehr hohen Infektionszahlen durch überwiegend mildere Krankheitsverläufe und moderate Intensivbettenauslastung auszeichnet, umgegangen werden soll. Zudem gebe es nach wie vor keinen validen Beleg dafür, dass die Gastronomie mit ihren Hygienekonzepten und Infektionsschutzmaßnahmen ein Pandemietreiber ist. Aus diesem Grund dürfe die Gastronomie nicht weiterhin benachteiligt werden. „Wir appellieren stattdessen an die Gäste, sich an die allgemeinen Hygieneregeln zu halten, um damit einen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens zu leisten“, so Scheftlein.

Die heimischen Beherbergungsbetriebe und Gaststätten sind ab Ostern stark nachgefragt und gut gebucht. Die IHK Südthüringen geht davon aus, dass sich der Trend zu Inlandsreisen in diesem Jahr verstetigen wird.  Diesen Trend kann die Tourismusbranche sehr gut gebrauchen. Nun ist es an der Thüringer Landesregierung, diesen Trend mitzunehmen und die Gäste ins eigene Bundesland zu locken. Hierfür sind die Restriktionen analog anderer Bundesländer wie zum Beispiel Bayern abzuschaffen, um den Gästen ein unbeschwertes Urlaubsgefühl im Thüringer Wald zu ermöglichen. 

Suhl, 30. März 2022

 

Jan Scheftlein
Jan Scheftlein
Abteilungsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung

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