Initiative der EU-Kommission

IHK Südthüringen begrüßt erste Vorschläge zur Vereinfachung der Berichtspflichten

Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission ihren ersten Vorschlag für ein „Omnibus simplification package“ vorgestellt. Darin soll es um die gleichzeitige Vereinfachung und Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der EU-Lieferkettenrichtlinie und der Taxonomie-VO gehen.

Nach der gültigen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen Unternehmen umfangreich über die Einhaltung der Umwelt- und Sozialziele der EU berichten. Für das Berichtsjahr 2025 gilt die Pflicht für eine größere Anzahl Unternehmen. Diese müssen zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Ab dem Berichtsjahr 2026 sollte der Kreis auch auf deutlich kleinere Unternehmen ausgeweitet werden. Mit den jetzt geplanten Vereinfachungen sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder einem Nettojahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro unter die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen. Damit werden laut Mitteilung der Europäischen Kommission 80 Prozent der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.

Auch bei der Lieferkettenrichtlinie sind Vereinfachungen geplant. Durch die Richtlinie werden betroffene Unternehmen zukünftig verpflichtet, ihre Lieferanten in der Lieferkette zu überprüfen. Mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag soll die Pflicht zur Überprüfung auf den direkten Lieferanten begrenzt werden, die vorgesehene zivilrechtliche Haftung für Unternehmen entfallen und die Anwendung der EU- Lieferkettenrichtlinie um ein Jahr von 2027 auf 2028 verschoben werden.

„Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass die Unternehmen unter immer mehr Bürokratie und Berichtspflichten aus Brüssel erdrückt werden. Die geplanten Erleichterungen sind ein erster wichtiger Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Es ist unerlässlich, dass die EU-Kommission an ihrem Ziel festhält, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern und somit die wirtschaftliche Dynamik in der EU zu fördern. Wir appellieren an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, die geplanten Erleichterungen nicht zu verwässern und schnell umzusetzen“, betont Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Zusätzlich fordert die IHK Südthüringen die Entscheidungsträger bei den angedachten Vereinfachungen auf, die umfangreichen Nachweis- und Berichtspflichten nach der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten mit in den Blick zu nehmen und neben der erfolgten Verschiebung des Geltungsbeginns um ein Jahr auch inhaltliche Entlastungen vorzunehmen.

Suhl, 4. März 2025

Dr. Annegret Mordhorst
Referentin Energie, Umwelt und Recht

Telefon +49 3681 362-223

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