Statement der IHK Südthüringen anlässlich der Debatte zur Änderung der Schuldenbremse

Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag erstmalig über die Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes und damit zur Änderung der Schuldenbremse debattieren. Der Entwurf von SPD und CDU/CSU sieht eine teilweise Ausnahme der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse, ein Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro und das Ermöglichen eines Verschuldungsspielraums für die Haushalte der Länder vor.

Es ist unbestritten, dass Deutschland vor großen politischen, aber auch wirtschaftlichen Herausforderungen steht. Das zeigt auch ein Blick auf die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK Südthüringen. Derzeit bewerten 43 Prozent der Unternehmen in Südthüringen die Lage als schlecht und nur 17 Prozent als gut. Nur 7 Prozent erwarten in den kommenden Monaten eine Verbesserung der Lage. Inzwischen sollte auch der Letzte begriffen haben, dass wir es nicht mit einer kurzfristigen Abschwächung der deutschen Konjunktur oder schlechter Stimmung zu tun haben. Was wir jetzt brauchen, sind grundlegende strukturelle Weichenstellungen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Oberste Priorität politischen Handelns muss die Wiederherstellung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit haben.

“Grundsätzlich begrüßen wir, dass die neue Bundesregierung endlich handeln möchte und mehr Geld, unter anderem für die Infrastruktur, bereitstellen will. Ob das Zuschütten der Probleme mit 500 Milliarden Euro aber der richtige Ansatz ist, wage ich zu bezweifeln. Zumal nicht klar ist, ob die Mittel zusätzlich ausgegeben, oder damit nur Gelder im Haushalt für Wahlgeschenke freigemacht werden sollen”, so der Präsident der IHK Südthüringen Torsten Herrmann.

Wichtig sind Reformen, die zielgerichtet Wachstumsimpulse freisetzen. Insbesondere durch Bürokratieabbau, mehr Arbeitsanreize und eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Klar ist, dass auch finanzielle Anreize durch eine deutliche Senkung der Energie- und Arbeitskosten sowie der Steuern und Abgaben notwendig sind. Aber für solche Zwecke sollte der staatliche Schuldenstand nicht innerhalb von zehn Jahren um ein Drittel anwachsen.

Zusätzliche fiskalische Herausforderungen sind absehbar. Bereits ab 2028 müssen die Schulden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zurückgezahlt werden und belasten den Haushalt bis 2058 mit jährlich voraussichtlich 12 Milliarden Euro. Spätestens ab 1. Januar 2031 müssen zusätzlich die Schulden, die im Rahmen des Sondervermögens Bundeswehr entstanden sind, zurückgezahlt werden.

Eine neuerliche Verschuldung würde die Zins- und Tilgungsleistungen nochmals nach oben schrauben. Damit werden die Haushalte kommender Generationen zusätzlich belastet und ihnen finanzielle Fesseln angelegt.

IHK-Präsident Torsten Herrmann problematisiert noch einen weiteren Aspekt: „Dass der alte 20. Deutsche Bundestag Beschlüsse trifft, die den neuen 21. Deutschen Bundestag direkt betreffen werden, halte ich nicht für einen guten Weg. Der noch im Amt befindliche Bundestag spiegelt nicht mehr den aktuellen Wählerwillen wider. Ich kann gut verstehen, dass viele Parlamentarier Bauchschmerzen haben, jetzt mit einer 2/3-Mehrheit Gelder bereitzustellen, deren Verwendung dann aber ohne sie und einfachgesetzlich geregelt werden soll. Das ist eine gefährliche Wette in die Zukunft und die Kooperationsbereitschaft einer kommenden Bundesregierung.“

Zum Hintergrund
Der Gesetzentwurf sieht eine Neufassung der Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes vor. Damit soll der Bund ermächtigt werden, zusätzliche Kredite zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands aufzunehmen. Zusätzlich soll ein neuer Artikel 143h in das Grundgesetz eingefügt werden. Damit wird ein Sondervermögen mit Kreditermächtigungen in Höhe von 500 Milliarden Euro errichtet, das von der Kreditobergrenze der Schuldenregel ausgenommen wird. Schließlich wird den Ländern ein Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts unabhängig von der konjunkturellen Lage eingeräumt.

Der Beschluss im Deutschen Bundestag ist für den 18. März 2025 geplant. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 21. März mit der Grundgesetzänderung befassen.

Suhl, 12. März 2025

Dr. Ralf Pieterwas
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