2G und 3G-Plus sind keine Lösung

IHK Südthüringen erwartet durch aktuelle Corona-Maßnahmen massive Auswirkungen auf die Wirtschaft

Die seit 30. Oktober 2021 gültige neue Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung setzt die Südthüringer Wirtschaft erneut massiv unter Druck. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen befürchtet erhebliche Umsatzeinbußen. In Stellungnahmen an die Thüringer Gesundheitsministerin sowie die regionalen Landräte appelliert sie, im Sinne der Interessen der Unternehmen auf restriktive Maßnahmen zu verzichten.

Die neuen Corona-Maßnahmen bringen besorgniserregende Konsequenzen mit sich. Insbesondere die Gastronomie und Hotellerie sind neben dem Handel und der Veranstaltungswirtschaft seit Beginn der Corona-Pandemie die am stärksten betroffenen Branchen. Die verpflichtende Einführung von 2G oder 3G-Plus-Modellen wird beispielsweise in der Hotellerie, Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft für eine übergroße Mehrheit der Unternehmen unter anderem erhebliche Umsatzeinbußen mit sich bringen. In einer kürzlich durch die IHK Südthüringen durchgeführten Blitzumfrage gaben 75 Prozent der Gastronomen an, dass bereits die 3G-Regel gleichbedeutend mit Umsatzeinbußen sei.

2G und 3G-Plus behindern Geschäftsbetrieb

Doch auch die Belegschaft der Unternehmer gerät ins Kreuzfeuer der neuen Verordnung. „Die Modell-Verpflichtung und deren Ausweitung auf die Mitarbeiter der betroffenen Branchen führen dazu, dass Geschäftsbetriebe nicht mehr aufrechterhalten werden können, weil ungeimpfte und nicht getestete Mitarbeiter fehlen“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. „Es wird zu Mehrbelastungen und Belastungsverschiebungen innerhalb des Personals kommen. Darüber hinaus werden die Auswirkungen auf den sowieso schon vorhandenen Fachkräftemangel in den betroffenen Branchen massiv und zu großen Teilen auch existenzgefährdend sein. Dass Unternehmen für ihre Mitarbeiter die Kosten der verpflichtenden PCR-Tests übernehmen müssen, lehnen wir entschieden ab.“

Seitens der IHK Südthüringen ist die Einführung des 2G- oder 3G-Plus-Modells unverhältnismäßig. Um den Geschäftsbetrieb abzusichern appelliert die Kammer daher, es bei der reinen 3G-Regel zu belassen.

Ausbau der Testkapazitäten gefordert

„Seit Beginn der Pandemie leisten die Unternehmen aller Branchen einen erheblichen Beitrag zur Bekämpfung dieser“, konstatiert Dr. Pieterwas. „Statt die hiesigen Unternehmen in ihrem Handeln weiter zu beuteln, müssen realistische und vor allem existenzsichernde Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehört die Durchführung von Corona-Tests.“ Dafür sei es unbedingt erforderlich, die Testkapazitäten für die relevanten Testarten in den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Wirtschaft, aber auch die Gäste und Kunden vorzuhalten bzw. wieder hochzufahren.

Kinderbetreuung aufrechterhalten

Eine weitere Herausforderung neben dem Regelmodell ist die Einschränkung der Kinderbetreuung. Bereits jetzt sind Südthüringer Unternehmen branchenübergreifend davon betroffen. Dies betrifft einerseits Quarantäneanordnungen in den Haushalten der Mitarbeiter und andererseits die Reduzierung der Betreuungszeiten für Kinder durch die Einrichtungen aufgrund von Warnstufe 3. „Auch hier ist die Geschäftstätigkeit aufgrund von Personalausfällen und knappen personellen Ressourcen stark gefährdet“, erklärt Dr. Pieterwas. „Um einen erneuten Stillstand der Wirtschaft aus diesem Grund zu vermeiden, müssen – unter Beachtung der erforderlichen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen – die Angebote der Kinderbetreuung durch die öffentlichen und privaten Träger unbedingt, uneingeschränkt aufrechterhalten werden.“

Suhl, 5. November 2021

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

Telefon +49 3681 362-301

 E-Mail E-Mail schreiben