Einzelhandel und Gastronomie erneut vor harter Zerreißprobe

IHK fordert Änderungen in der Thüringer Corona-Verordnung

Die Thüringer Landesregierung will das öffentliche Leben weitestgehend herunterfahren, so geht es aus dem derzeitigen Kabinettsbeschluss zur Thüringer Corona-Verordnung hervor. Erneut sind der Einzelhandel und die Tourismuswirtschaft die am meisten betroffenen Branchen. Die geplanten Infektionsschutzmaßnahmen für Thüringen sehen zusätzliche Regeln, bspw. 2G für den Einzelhandel, und erneut vollständige Schließungen einzelner Branchen wie Bars oder Diskotheken vor, die zu Existenzängsten in der Unternehmerschaft führen.

„Die Stornowelle geht schon jetzt durch die Gastronomie. Weihnachtsfeiern werden seit Einführung der 2G-Regelungen vergangene Woche in einem Umfang abgesagt, der fast mit dem Lockdown im November 2020 verglichen werden muss“, sagt Jan Scheftlein, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen. Dies lässt die Annahme zu, dass eine Einführung von 2G im Einzelhandel ebenfalls zu immensen Umsatzrückgängen führen wird. „Die Lager mit Weihnachtsware sind gefüllt und Unternehmer als auch Belegschaft auf die umsatzstärkste Zeit im Jahr vorbereitet. Nun soll ein weiteres Jahr in Folge das Weihnachtsgeschäft durch den Ausschluss großer Bevölkerungsteile ausbleiben. Die durch das Infektionsschutzgesetz bundesweit geltende 3G-Regelung am Arbeitsplatz führt zu einer hohen Testdichte, sodass man im Handel auf eine strikte 2G-Regel hätte verzichten können“, so Scheftlein weiter.

Zusätzlich ist die Anerkennung der Arbeitgeberbescheinigungen bei Durchführung von Corona-Tests im Unternehmen längst überfällig. Spätestens mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes ist eine Anpassung dringend nötig, um den tagaktuell im Unternehmen getesteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Der Arbeitgebernachweis wäre gerade auch im ÖPNV eine unkomplizierte Form der Nachweisführung. Unternehmen berichten bereits, dass eine lückenlose Kontrolle durch das Personal im ÖPNV in der Praxis unmöglich ist.

„Die zusätzlichen Belastungen durch Zugangskontrollen erhöhen den personellen Aufwand inmitten der größten Fachkräftekrise der vergangenen Jahre. Kontrollpflichten und die damit verbundene Haftung sind Aufgabe des Staates und dürfen nicht auf die Unternehmen und deren Mitarbeitende abgewälzt werden“, betont Scheftlein. „Nach 20 Monaten Pandemie sind Infektionsketten immer noch nicht eindeutig identifiziert. Aus der RKI Toolbox lässt sich aber schlussfolgern, dass die nun betroffenen Branchen wie Einzelhandel und Gastronomie nicht wesentlich zum Infektionsgeschehen beigetragen haben.“

Ab Donnerstag sollen die neuen Regeln gelten und zunächst bis zum 23. Dezember 2021 Gültigkeit besitzen. Hintergrund ist, dass am Mittwoch auf Bundesebene die sogenannte epidemische Notlage von nationaler Tragweite ausläuft. Länder-Verordnungen, die bis zu diesem Tag in Kraft treten, bleiben bis zum 15. Dezember 2021 gültig. Die Planung von Ressourcen für die Zeit zwischen Weihnachten und Silvester ist somit für Gastronomen oder die Veranstaltungsbranche erneut unmöglich.

Die Versäumnisse einer umfangreichen Impf- und Teststrategie werden erneut auf dem Rücken der Wirtschaft ausgetragen. Die Wiedereröffnung von Testzentren und zusätzliche Testmöglichkeiten in der Fläche sind dringend und schnellstmöglich nötig, um betriebliche Abläufe sicherzustellen. Hierzu bedarf es großzügiger Öffnungszeiten, auch an Wochenenden und Feiertagen, sowie das Angebot von täglichen, kostenfreien Bürgertests.

Der Ausfall von Weihnachtsmärkten in diesem Jahr darf unter dem Gesichtspunkt der Belebung der Innenstädte nicht zum Wegfall verkaufsoffener Sonntage führen. Diese müssen Corona-bedingt auch ohne Anlassbezug stattfinden dürfen. Gastwirte und Einzelhändler sind auf den persönlichen Kontakt mit ihrer Stammkundschaft angewiesen und wollen allen Kunden wieder ein emotionales Weihnachtserlebnis in ihren Einrichtungen ermöglichen.

Suhl, 23. November 2021

Jan Scheftlein
Jan Scheftlein
Abteilungsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung

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