Gaspreisbremse schnell auf den Weg bringen

IHK Südthüringen zum Abschlussbericht der Gas- und Wärmekommission

Am Montag, 31. Oktober 2022, hat die Experten-Kommission Gas und Wärme ihren Abschlussbericht vorgelegt, der aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen überwiegend positiv zu bewerten ist. Keine Zustimmung der Südthüringer Wirtschaft findet jedoch die von der Gaskommission vorgenommene Einteilung von Gaskunden nach Art der Messung in die beiden Entlastungsgruppen Haushalte/SLP-Kunden sowie Gasverbraucher mit RLM-Abrechnung, da sich hieraus Auflagen für Unternehmen ergeben.

„Wir befürworten ausdrücklich, dass die wesentlichen Konditionen des Zwischenberichts der Expertenkommission für die Umsetzung der Gaspreisbremse beibehalten wurden. Etliche Unternehmen haben uns berichtet, dass die Gaspreisbremse sie wirksam entlasten würde“, erkärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Allerdings sorgt die Einteilung in die beiden Gasverbrauchergruppen „Haushalte/Sonstige SLP-Kunden“ (Standardlastprofil) sowie „Industrie/Gasverbraucher mit RLM-Abrechnung“ für Unmut. Danach unterliegen Gaskunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM), d.h. auch Gewerbekunden, bestimmten Pflichten. Dazu zählen bspw. der Standorterhalt, der Abschluss einer Transformationsvereinbarung und die Anmeldung beim Versorger, wenn das Programm in Anspruch genommen werden soll.

„Nach unserer Auffassung sollte das Entlastungsinstrument ‚Gaspreisbremse‘ nicht mit Auflagen und Bedingungen verknüpft werden, welche die heimischen mittelständischen Unternehmen überfordern. Die Unternehmen brauchen jetzt eine wirksame und unbürokratische Unterstützung, um die aktuelle Energiekrise überstehen zu können. Nachdem die Vorschläge auf dem Tisch liegen, müssen die Entlastungen bei den Gaspreisen jetzt rasch in den Unternehmen ankommen“, sagt Pieterwas.

Sehr positiv sieht die IHK Südthüringen, dass ab dem 1. Januar 2023 jedem Unternehmen ein Angebot für die Gaslieferung unterbreitet werden soll. Angesichts der steigenden Anzahl von Unternehmen, die in den vergangenen Wochen kein Angebot mehr bekommen haben, sorgt diese Botschaft für Erleichterung.

Ebenso sind die vorgenommenen Klarstellungen bzw. Ergänzungen, z. B. zu flankierenden Maßnahmen für die Wirtschaft („Härtefallprogramm“) zu begrüßen. Ergänzt wurden auch Regelungen zu selbstgenutzten KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) in Industrie und Gewerbe, die jetzt ebenfalls in die Gaspreisbremse einbezogen werden.

Suhl, 2. November 2022

Dr. Janet Nußbicker-Lux
Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

Telefon +49 3681 362-174

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