Chance nicht ungenutzt lassen
IHK Südthüringen kritisiert enge Ausgestaltung von Energy Sharing
Strom im Verteilnetz erzeugen und gemeinschaftlich nutzen, das ist die Idee hinter dem Konzept „Energy Sharing“. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ebnet die Bundesregierung dafür den Weg in Deutschland. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt das Vorhaben, doch mahnt gleichzeitig, von der strengen Ausgestaltung abzurücken und im weiteren Gesetzgebungsprozess eine breite Nutzung von Energy Sharing in der Wirtschaft zu ermöglichen.
Spätestens seit der Energiekrise und den infolge gestiegenen Energiepreisen planen immer mehr Unternehmen ihren Strombedarf durch eigenerzeugten Strom aus erneuerbaren Energien zu decken. Den überschüssigen Strom können sie weiteren Unternehmen zur Verfügung stellen. „Eine stabile und verlässliche Stromversorgung zu konkurrenzfähigen Preisen ist dringend geboten. Energy Sharing schafft eine Möglichkeit zur Entlastung. Doch durch die enge Regelung der Ausnahmen von den Lieferantenpflichten nimmt der Gesetzgeber größeren oder energieintensiven Unternehmen die Perspektive“, warnt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.
Nach der Novelle sollen derzeit ausschließlich teilnehmende Betriebe profitieren, deren Eigenverbrauch nicht mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr beträgt, beispielsweise Kleingewerbe. Auch darf die installierte Leistung der PV-Anlage 30 Kilowatt nicht übersteigen. Alle anderen Unternehmen unterliegen weiterhin den komplexen Pflichten professioneller Stromlieferanten und müssen umfangreiche Melde- und Abrechnungsvorgaben einhalten. Auch bleibt bei der Ausgestaltung der Ausnahmen unklar, warum der deutsche Gesetzgeber auf Unternehmen abstellt, deren Eigenverbrauch 10.000 kWh/Jahr nicht übersteigt. Eine solcher Schwellenwert ist in dem zugrundeliegenden EU-Artikel (15a der novellierten Strombinnenmarkt-Richtlinie) nicht vorgesehen. Dieser bestimmt lediglich die installierte Leistung als Grenzwert.
„An dieser Stelle zeigt sich erneut, dass der deutsche Gesetzgeber zum Nachteil seiner Wirtschaft EU-Recht umsetzt“, kritisiert Dr. Pieterwas. „Im weiteren Verfahren sollte Deutschland auf diesen Grenzwert verzichten, um mehr Unternehmen das so dringend benötigte Energy Sharing zu ermöglichen.“
Suhl, 01.10.2024
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