»Samstagsregelung ist kein Arbeitsschutz« - IHK Südthüringen fordert Abschaffung der Samstagsregelung
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen fordert die Streichung der Sonderregelung im Thüringer Ladenöffnungsgesetz, die Beschäftigte im Einzelhandel auf maximal zwei Arbeitssamstage pro Monat beschränkt. Nach Auffassung der IHK steht diese Regelung weder im Einklang mit dem bundesweit geltenden Arbeitszeitrecht noch mit den Bedürfnissen von Beschäftigten und Unternehmen im Handel.
Das Arbeitszeitgesetz des Bundes kennt den Samstag als gewöhnlichen Werktag. Nur in Thüringen, und hier ausschließlich für den Einzelhandel, gilt eine abweichende Regelung. Diese untersagt Beschäftigten in Verkaufsstellen an mehr als zwei Samstagen im Monat zu arbeiten, unabhängig von ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.
„Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz im Arbeitsleben. Die Samstagsregelung im Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist jedoch keine Schutzmaßnahme, sondern eine weitere unnötige Einschränkung. Sie bevormundet Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen und steht damit im Widerspruch zu einem freiheitlichen Gemeinwesen“, erklärt Jan Scheftlein, stellv. Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. „Gerade Teilzeit- und Aushilfskräfte, beispielsweise Studenten oder Eltern mit flexibler Kinderbetreuung, sind auf die Möglichkeit angewiesen, auch samstags zu arbeiten. Viele wollen das auch ausdrücklich, weil es besser zu ihrem Lebensrhythmus passt oder ihnen zusätzliche Einnahmen ermöglicht.“
Im Rahmen der Thüringer Betriebs- und Personalrätekonferenz hatte Arbeitsministerin Katharina Schenk die bestehende Regelung jüngst als Beitrag zum Arbeitsschutz verteidigt. Zwei freie Samstage im Monat seien wichtig für Erholung und Familienzeit. Die IHK Südthüringen hält diese Argumentation für nicht stichhaltig.
Die Lebenswirklichkeit der Menschen hat sich stark verändert. Für viele Beschäftigte ist der Samstag kein unantastbarer Familientag mehr, sondern Teil eines flexiblen Wochenrhythmus. Für andere ist es auch dringende Notwendigkeit. Moderne Arbeitszeitgestaltung heißt Wahlfreiheit, nicht staatlich verordnete Einheitlichkeit, die weder wirtschaftlich vernünftig noch sozial gerecht ist.
Raphael Brönner, Vorsitzender des Handelsausschusses der IHK Südthüringen, betont: „Der Samstag ist der entscheidende Tag für den stationären Handel. Das gilt wirtschaftlich, organisatorisch und im Kundenkontakt. Kunden erwarten an diesem Tag gute Beratung und umfassenden, kompetenten Service. Um das gewährleisten zu können und gleichzeitig eine Überlastung der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter zu verhindern, braucht der Handel ausreichend Personal. Ein Gesetz, das dies verhindert und zudem den Fachkräftemangel verschärft, ist realitätsfern, wirtschaftsfeindlich und damit mehr als kontraproduktiv für die Attraktivität unserer Innenstädte. Es schwächt den stationären Handel und treibt die Kundschaft noch stärker in den Onlinehandel und über die Landesgrenzen hinaus.“
Brönner weiter: „Diese Regelung ist ein Bremsklotz für den Thüringer Einzelhandel. Sie nimmt Beschäftigten ihre Gestaltungsfreiheit, untergräbt unternehmerische Eigenverantwortung und verzerrt den Wettbewerb. Das Gesetz will angeblich schützen, doch tatsächlich entmündigt es sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer, die bereit und motiviert wären, zu arbeiten. Wer heute ernsthaft glaubt, Menschen durch Arbeitsverbote zu schützen, hat die Realität im Handel aus dem Blick verloren.“
„Die aktuelle Regelung benachteiligt den Thüringer Einzelhandel im Standortwettbewerb und nimmt den Beschäftigten ihre Gestaltungsfreiheit. Das Gesetz soll schützen, erreicht aber das Gegenteil: Es hindert motivierte Menschen daran, zu arbeiten, wann sie möchten, und erschwert es uns als Unternehmern, auf Kundenbedürfnisse flexibel zu reagieren“ erklärt Raphael Brönner.
Das Arbeitszeitgesetz des Bundes gewährleistet bereits ausreichenden Schutz durch tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten sowie vorgeschriebene Ruhezeiten. Zusätzliche landesspezifische Verbote sind daher weder erforderlich noch sachgerecht.
„Die Landesregierung hatte im Koalitionsvertrag zugesagt, das Ladenöffnungsgesetz gemeinsam mit allen Beteiligten zu modernisieren“, erinnert Jan Scheftlein. „Von diesem Reformwillen ist bei Ministerin Katharina Schenk nichts mehr zu spüren. Wir appellieren nochmals an die Landesregierung, die Samstagsregelung abzuschaffen und damit faire Wettbewerbsbedingungen sowie mehr Flexibilität für Beschäftigte und Unternehmen zu schaffen.“
Suhl, 24. Oktober 2025
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