Wenn essen gehen unbezahlbar wird
7 Prozent Mehrwertsteuer im Gastgewerbe erhalten
Seit dem 1. Juli 2020 werden in Deutschland Umsätze aus Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken mit 7 anstatt mit 19 Prozent besteuert. Mit der Gewährung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes wollte man den Gaststätten helfen, besser mit den politisch verordneten Einschränkungen während der Corona-Pandemie klarzukommen. Die Hilfen sind aktuell befristet und sollen zum Jahreswechsel 2023/24 auslaufen. Speisen in Gaststätten würden dann wieder mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt. Damit wäre Deutschland erneut eines der wenigen europäischen Länder ohne verringerten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie.
In den Mehrwertsteuervorschriften der Europäischen Union ist verankert, dass die Mitgliedsstaaten selbstständig einen verringerten Mehrwertsteuersatz festlegen können, solange er mindestens 5 Prozent beträgt. Diese Möglichkeit nutzen aktuell 23 der 27 EU-Staaten (inklusive Deutschland) für Speisen in der Gastronomie.
Diese Woche Freitag wird im Thüringer Landtag ein Vorschlag der CDU-Fraktion diskutiert, der das Engagement des Freistaates Thüringen auf Bundesebene für die dauerhafte Entfristung des verringerten Mehrwertsteuersatzes fordert. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen bekräftigt den Vorschlag und fordert die Thüringer Landesregierung ebenfalls dazu auf, sich auf Bundesebene für einen dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz für alle Leistungen des Gastgewerbes einzusetzen.
„Die Südthüringer Gastronomen ächzen ohnehin schon unter den gestiegenen Lohn-, Energie- und Lebensmittelkosten. 60 Prozent der Gastronomen beabsichtigen laut aktueller IHK-Konjunkturumfrage, die zusätzlichen Kosten mit weiteren Preiserhöhungen aufzufangen. Der höhere Mindestlohn, die Inflationsausgleichsprämie und allgemeine Lohnsteigerungen im Wettbewerb um Fachkräfte treiben die Kosten weiter. Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass die Leistungsträger die steigenden Steuern selbst tragen. Stattdessen werden sie diese auf die Gäste umlegen müssen. Ob die Gäste bereit sein werden, dann nochmals gestiegene Preise in Kauf zu nehmen, ist angesichts des anhaltenden Kaufkraftverlustes mehr als fraglich“, gibt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen zu bedenken.
Die dann deutlich geringeren Gewinnmagen werden zusätzlich dazu führen, dass Gastronomen notwendige Investitionen in ihre Ausstattung zurückzustellen müssen oder nicht durchführen können. Mehr noch ist zu befürchten, dass eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent im Gastgewerbe das Gastronomiesterben weiter befeuern wird, worunter auch die Attraktivität der Region leiden wird. „Jedes geschlossene Restaurant ist ein Verlust in unseren Städten und Gemeinden“, so Pieterwas.
Darüber hinaus sprechen auch steuersystematische Gründe für den ermäßigten Steuersatz. „Wenn Lebensmittel einschließlich zubereiteter Speisen für den Außer-Haus-Verzehr mit 7 Prozent besteuert werden, gibt es keinen Grund für einen Steuersatz von 19 Prozent auf Speisen, die in einer Gaststätte verzehrt werden“, ergänzt Pieterwas.
Suhl, 14. September 2023
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