Modernisierung und Neuordnungen der Ausbildungsberufe 2021

Zum 1. August 2021 sind die Neuordnungen in verschiedenen Berufen in Kraft getreten.

Regelmäßig werden neue Ausbildungsordnungen erstellt und die vorhandenen Verordnungen staatlich anerkannter Ausbildungsberufe im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) überarbeitet. Das Ergebnis sind neue und modernisierte Ausbildungsberufe, die den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft entsprechen. Die Neuordnung von Ausbildungsberufen sichert die Wettbewerbsfähigkeit der dualen Ausbildung in Deutschland.

Neuordnungen spiegeln Strukturwandel wider

Ein zunehmender Strukturwandel und eine dynamische Entwicklung vieler Branchen sowie die fortschreitende Digitalisierung machen es notwendig, die bisher bestehenden Ausbildungsberufe kritisch zu beleuchten und zu prüfen, inwieweit sich Inhalte aus den neuen Wachstumsbereichen in die Ausbildung integrieren lassen. Ziel ist es, dass betroffene Branchen nachhaltig für zukünftige Entwicklungen gewappnet sind und über entsprechend qualifizierte Nachwuchskräfte verfügen.

Gestreckte Abschlussprüfungen ersetzen Zwischenprüfungen

Gestreckte Abschlussprüfungen mit den Prüfungsteilen 1 und 2 setzen sich in den neugeordneten Ausbildungsordnungen durch. Damit werden die bisherigen Zwischenprüfungen immer mehr durch eine „Teil 1“ Abschlussprüfung abgelöst. Während die Zwischenprüfung in erster Linie als Überprüfung des Leistungsstandes in der Mitte der Ausbildungszeit dient und keine Auswirkung auf die Abschlussnote der Ausbildung hat, bildet der Prüfungsteil 1 der Abschlussprüfung bereits einen Bestandteil der Prüfungsnote am Ende der Ausbildung.

Berufsübergreifende Standardberufsbildpositionen

Ab diesem Jahr werden in alle neuen Ausbildungsordnungen die sogenannten Standardberufsbildpositionen integriert. Diese enthalten modernisierte und neue, verbindliche Mindestanforderungen, die für alle Ausbildungsberufe gelten. Die für alle Ausbildungsberufe identisch formulierten Inhalte sollen lautBundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)sicherstellen, dass Auszubildende künftig berufsübergreifend innerhalb einer modernen und zukunftsgewandten Ausbildung Kompetenzen erwerben können. Diese benötigen sie als angehende Fachkräfte von morgen in einer sich verändernden Arbeitswelt, um dauerhaft beschäftigungsfähig zu sein.

Die folgenden Standardberufsbildpositionen sind am 1. August 2021 in Kraft getreten und ab sofort Bestandteil für alle Ausbildungsberufe:

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt.


Informationen im Rahmen der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“

Um die Neuerungen für das Ausbildungspersonal in Betrieben, für Mitglieder von Prüfungsausschüssen sowie das Lehrpersonal in Berufsschulen anschaulich und greifbar zu machen, wurden vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Umsetzungshilfen erstellt. Die vier neuen Umsetzungshilfen sind Bestandteil der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ und erläutern die Änderungen in den Ausbildungsrahmenplänen sowie der Prüfungsstruktur und geben konkrete Hinweise, praktische Tipps und Beispiele für die Gestaltung des Ausbildungsalltags.

Die Veröffentlichungen stehen zusammen mit umfangreichen Zusatzmaterialien unter www.bibb.de/ausbildunggestalten zum kostenlosen Download zur Verfügung und sind darüber hinaus als kostenpflichtige Printversionen bestellbar.

Weitere Informationen zu den neuen, berufsübergreifend geltenden Ausbildungsinhalten zu den Themen „Digitalisierung“, „Nachhaltigkeit“, „Recht“ und „Sicherheit“ finden Sie unter www.bibb.de/vier-sind-die-zukunft

Neue bzw. neugeordnete Ausbildungsberufe 2021

Zum aktuellen Ausbildungsjahr 2021/2022 wurden verschiedene Berufe neu geordnet, die über die berufsspezifischen Anpassungen nun erstmalig auch die neuen Standardberufsbildpositionen enthalten.

Neugeordnete Berufe (Berufe, mit deren Ausbildungsordnung in der Regel ein (mehrere) Vorgängerberuf(e) nach BBiG aufgehoben wird (werden)):

  • Brauer und Mälzer/ Brauerin und Mälzerin
  • Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz/ Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung/ Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung
  • Elektroniker/ Elektronikerin
  • Fahrzeuginterieur-Mechaniker/ Fahrzeuginterieur-Mechanikerin
  • Friseur/ Friseurin
  • Informationselektroniker/ Informationselektronikerin
  • Maler und Lackierer/ Malerin und Lackiererin

Neue Berufe (Berufe, mit deren Ausbildungsordnung in der Regel kein Vorgängerberuf nach BBiG aufgehoben wird.):

  • Elektroniker für Gebäudesystemintegration/ Elektronikerin für Gebäudesystemintegration
Anja Boller
Abteilungsleiterin Aus- und Weiterbildung

Telefon +49 3681 362-151

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