Omnibus - Gesetzespaket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 einen sog. Omnibus-Entwurf zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorgelegt. Ebenfalls umfasst ist eine Änderung der Verordnung zum Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und der Taxonomieverordnung.
Die Richtlinie 2026/470 zur Änderung der CSRD und der CSDDD im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen wurde am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Die Richtlinie 2025/794 mit den Fristverlängerungen für die CSRD und die CSDDD wurde am 16. April 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 17. April 2025 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen finden Sie unter Nachhaltigkeitsberichterstattung.
+49 3681 362-174