Omnibus - Gesetzespaket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 einen sog. Omnibus-Entwurf zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorgelegt. Ebenfalls umfasst ist eine Änderung der Verordnung zum Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und der Taxonomieverordnung.


Die Richtlinie 2026/470 zur Änderung der CSRD und der CSDDD im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen wurde am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.


Die Richtlinie 2025/794 mit den Fristverlängerungen für die CSRD und die CSDDD wurde am 16. April 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 17. April 2025 in Kraft getreten.


Weiterführende Informationen finden Sie unter Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

Telefon +49 3681 362-174

 E-Mail E-Mail schreiben

Emission Immission Wasser F-Gas Kälte Wasserstoff Elektromobilität Treibhausgas Klimaneutralität CO2-Bilanzierung Nachhaltigkeit SVHC RoHS CLP SCIP Abfall Chemikalien-Klimaschutzverordnung Erneuerbare Energien und Eigenversorgung Kraft-Wärme-(Kälte)-Kopplung Energiesteuern und -abgaben Förderprogramme - Energie EMAS und DIN 14001 Energie/Energiemangement Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT) Chemikalienrecht Recyclingbörse Umweltberatung/Umweltschutz Elektro- und Elektronikgerätegesetz Energierecht Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Umweltrecht Chemikalienverordnung REACH Kreislaufwirtschaft Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) ecoFinder Materialeffizienz Ressourceneffizienz Ökodesign Energieberatung Energieeffizienz Gaspreis Strompreis Digitale Signatur Fördermittel Registrierungsstelle Digitale Signatur Azubiprojekt Energie-Scout CSRD Energieeffizienz-Netzwerk