EU Batterieverordnung

Der EU-Ministerrat hat die neue EU-Batterieverordnung entsprechend den Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments verabschiedet. Am 12. Juli 2023 wurde die EU-Batterieverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. 

  • Mit der direkt anwendbaren Verordnung wird nun der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge und wiederaufladbaren Industriebatterien angegeben.
  • Die EU wird Leistungsklassen und Grenzwerte für diese Batterien einführen.
  • Ab 2031 muss bei der Herstellung neuer Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien eine Mindestmenge an recyceltem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel verwendet werden.
  • Die Verordnung schreibt Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien, Batterien für leichte Transportmittel (LV-Batterien, z.B. in E-Bikes) und Allzweck-Gerätebatterien vor.
  • Eine besondere Neuerung ist der digitale Batteriepass: Zum ersten Mal werden damit zentrale Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien an einer Stelle gesammelt und digital zur Verfügung gestellt.
  • Die Batterieverordnung definiert zum ersten Mal ökologische und soziale Sorgfaltspflichten für vier wichtige Batterierohstoffe (Lithium, Kobalt, Nickel, Graphit). Unternehmen, die Batterien erstmals in den europäischen Markt importieren, müssen sicherstellen, dass in der gesamten Lieferkette der für Batterien verwendeten Rohstoffe hohe ökologische und soziale Standards eingehalten werden.
  • Auch die Austauschbarkeit von Geräte- und LV-Batterien wird geregelt.
  • Schließlich werden auch die Bestimmungen zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien überarbeitet. Insbesondere werden ehrgeizige Ziele für die Sammlung und das Recycling festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung von dem Rat der EU.

Quelle: DIHK


Abholregelungen Batterierücknahmestellen

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) hat mit Wirkung zum 06.01.2020 die Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem (hRS) gem. § 7 BattG erhalten.  
Zeitgleich wurde die Feststellung als gemeinsames Rücknahmesystem durch das BMU aufgehoben. Das gemeinsame Rücknahmesystem für Gerätealtbatterien wird damit eingestellt. Als hRS erfüllt es als solches weiterhin die Produktverantwortung. Mit dem Wegfall des gemeinsamen Rücknahmesystems sind nun zunächst alle zugelassenen herstellereigenen Rücknahmesysteme gleichermaßen verpflichtet, allen Rücknahmestellen die kostenlose Abholung von Gerätealtbatterien anzubieten.


Mit der Umstellung der Stiftung GRS auf ein herstellereigenes Rücknahmesystem wird die kostenlose Abholung von gesetzlich verpflichteten Rücknahmestellen neu geregelt. Betroffen von den neuen Regelungen sind gesetzlich verpflichtete Rücknahmestellen, die erfasste Gerätealtbatterien dem zukünftigen herstellereigenen Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien übergeben wollen.

Neu sind unter anderem:

  • die Umstellung auf einheitliche GRS-Standardfassbehälter,
  • die Einführung eines elektronischen Registrierungsportals für Rücknahmestellen,
  • der obligatorische Bestellprozess über GRS-online und
  • wichtige Klarstellugen der gefahrgutrechtlichen Versenderpflichten, die von der Rücknahmestelle zu erfüllen sind.

Fokussierung auf Transport- und Sammlungssicherheit

Die generelle Umstellung auf die gefahrgutrechtlich zugelassenen Standardfassbehälter (grün, gelb, rot) dient der weiteren Erhöhung der Sammlungs- und Transportsicherheit, insbesondere im Hinblick auf das stetig ansteigende Aufkommen sicherheitskritischer Lithium-Batterien. Zudem erachtet die GRS den deutlichen Hinweis auf die besonderen gefahrgutrechtlichen Verpflichtungen, die von Rücknahmestellen zu erfüllen sind, als notwendig an.  

Spezifische Lösungen für Hersteller und Branchensysteme

Für bestimmte Rücknahmestelle können individuelle Erfassungsstrukturen eingerichtet werden. Dies gilt etwa für Rücknahmestellen in herstellerseitigen Vertriebs- oder Servicenetzwerken oder in GRS-Branchenrücknahmesysteme eingebundene Stellen.

Neuregistrierung für Sammelstellen und Informationsangebot

Weiter ist die Neuregistrierung von Rücknahmestellen sowie die Aktualisierung der Sammelstellendaten geplant, um zukünftig eine rechtssichere und prozessoptimierte Basis zwischen Rücknahmestelle und dem neuen herstellereigenen Rücknahmesystem sicherstellen zu können. Hierzu wird mit der geplanten Neuregistrierung eine neue Internetseite freigeschaltet, über welche die Rücknahmestellen noch vor dem eigentlichen Registrierungsprozess darüber informiert werden, dass alle in Deutschland behördlich zugelassenen, herstellereigenen Rücknahmesysteme verpflichtet sind, Rücknahmestellen die kostenlose Abholung von Gerätealtbatterien anzubieten.

Flexibilisierung der Sammelstellenanbindung

Mit der Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem sind die bisher geltenden gesetzlichen Bindungsfristen der Rücknahmestellen an die Stiftung GRS Batterien mit sofortiger Wirkung entfallen. Rücknahmestellen können ab diesem Zeitpunkt sofort und beliebig das Rücknahmesystem wechseln.

Quelle: DIHK
Dr. Janet Nußbicker-Lux
Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

Telefon +49 3681 362-174

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