Vorgaben für Holzverpackungen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist darauf hin, dass die Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungen im internationalen Handel häufig nicht ausreichend berücksichtigt wird. Es kommt offenbar zu zahlreichen Beanstandungen bei Warensendungen mit teilweise erheblichen Kosten und möglichen Strafen für den Versender, u. a. beim Export in die USA.
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Verbreitung von Schadorganismen wie Pilzen oder Insekten durch Holzverpackungen zu verhindern. Paletten, Kisten o. Ä. sind für den Export in Drittländer ausserhalb der EU aus entrindetem Holz herzustellen, phytosanitär (durch Hitze) zu behandeln und mit einer ISPM 15-Markierung zu versehen.
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