Industrieemissionsrichtlinie
Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie) ist die wichtigste europäische Regelungsgrundlage für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen.
Die „BVT-Merkblätter“, die im sogenannten "Sevilla-Prozess" erarbeitet werden, enthalten Regelungen über die „Beste Verfügbare Technik“ in den Bereichen der besonders umweltrelevanten Industrieanlagen.
Die EU Kommission hat am 22. Juni 2020 die Schlussfolgerungen zum revidierten BVT-Merkblatt "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2009 veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen zur Einhaltung der Emissionsbandbreiten innerhalb von 4 Jahren umsetzen. In Deutschland werden Anpassungen der Abwasserverordnung und zur TA Luft wahrscheinlich. Betroffen von den Regelungen sind viele Unternehmen beispielsweise in der Automobil-, Chemie-, Elektro- und Metallindustrie, die organische Lösemittel zur Behandlung von Oberflächen verwenden. Der Text des Durchführungsbeschlusses kann auf dem Online-Portal zum EU-Recht abgerufen werden (Link).
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