Gewerbeabfallverordnung
Am 1. August 2017 ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Sie verschärft die Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie an die Entsorgung von Abfallgemischen. Vor allem steigt auch der Dokumentations- und Begründungs-Aufwand. Gleiches gilt für Bau-Abfälle, die weitgehend ebenfalls unter die Verordnung fallen und für die ähnliche Vorgaben gemacht werden.
Im beigefügten IHK-Merkblatt werden die Dokumentationsanforderungen beschrieben.
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