Gewerbeabfallverordnung
Am 1. August 2017 ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten und hat die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2002 abgelöst. Sie verschärft die Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie an die Entsorgung von Abfallgemischen. Vor allem steigt auch der Dokumentations- und Begründungs-Aufwand. Gleiches gilt für Bau-Abfälle, die weitgehend ebenfalls unter die Verordnung fallen und für die ähnliche Vorgaben gemacht werden.
Im beigefügten IHK-Merkblatt werden die neuen Dokumentationsanforderungen detailliert beschrieben.
In der LAGA-Mitteilung M 34 vom Februar 2019 sind Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung enthalten. Die Mitteilung ist rechtlich nicht verbindlich, gibt jedoch eine Orientierung für den Vollzug. Daher ist sie praktisch von hoher „Verbindlichkeit“.
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