Ökodesignverordnung
Veröffentlichung am 28. Juni 2024 im EU-Amtsblatt
Durch die Regelungen der Ökodesignverordnung sollen Waren langlebiger und ressourcenschonender werden, sich leichter wiederverwenden, aufrüsten, reparieren und recyceln lassen. Insgesamt liegt der Fokus auf einer Verlängerung der Lebensdauer von Produkten. Neben übergreifenden Leistungsanforderungen plant die Kommission über delegierte Rechtsakte weitere spezifische Produktanforderungen für einzelne Produktkategorien festzulegen.
Die neu festgelegten Anforderungen an Produkte sollen auch dazu beitragen, gegen vorzeitige Obsoleszenz vorzugehen. Gemeint sind damit Praktiken, die darauf abzielen, die Funktionsfähigkeit eines Produktes zu beeinträchtigen, z.B. durch spezifische Konstruktionsmerkmale, Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen oder fehlenden Software-Updates.
Priorisierte Produktgruppen
In ihrem ersten Arbeitsplan, der spätestens neun Monate nach Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften angenommen werden soll, wird die Europäische Kommission einigen Produktgruppen Priorität einräumen. Zu diesen Produkten gehören Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien (Fokus auf Bekleidung und Schuhen), Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien.
Digitale Produktpässe
Als weiteren entscheidenden Punkt ist in der Ökodesignverordnung auch das Konzept der digitalen Produktpässe verankert. So soll verhindert werden, dass Informationen entlang der Lieferkette verloren gehen. Dies soll später die Rückführung von Materialien in den Wertschöpfungskreislauf vereinfachen.
Die „Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR) ist am 28. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.
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