PIC-Verordnung - Ausfuhr bestimmter Chemikalien in Nicht-EU-Länder

Die PIC-Verordnung (EU) Nr. 649/2012 regelt die Ausfuhr beschränkter und verbotener Chemikalien, zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie bestimmte Industriechemikalien in Nicht-EU-Länder. PIC ist die Abkürzung von Prior Informed Consent.

Mit der PIC-Verordnung wird das Notifizierungsverfahren sowie die ausdrückliche Zustimmung vor dem Export geregelt. Die gefährlichen Stoffe sind wie in der EU bei der Ausfuhr üblich in der Landessprache des Empfängerlandes zu kennzeichnen. Mindestens 35 Tage vor Ausfuhr muss eine erste Meldung erfolgen. Dazu wurde die Datenbank ePIC eingerichtet. In Deutschland ist die  Bundesstelle für Chemikalien (BfC) die zuständige Behörde.

Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

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