Wasser

Die Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung (ThürRohwEKVO) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Neben den Trägern der öffentlichen Wasserversorgung verpflichtet die ThürRohwEKVO auch alle sonstigen Gewässerbenutzer und ‑benutzerinnen ab dem 1. Januar 2023 dazu,

  • die Menge des aus dem Grundwasser oder aus oberirdischen Gewässern entnommenen Rohwassers bei erlaubnispflichtigen1) Wasserentnahmen zu messen,
  • eine Dokumentation der zur Wasserversorgung verwendeten Anlagen zu erstellen
  • und bis zum 31.03. des Folgejahres unaufgefordert im Rahmen eines jährlichen Eigenkontrollberichtes dem TLUBN über das Internetportal zu übermitteln. Für die Übermittlung der Rohwassereigenkontrollberichte der sonstigen Gewässerbenutzer stellt das TLUBN ein elektronisches Formular im „Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen – ThAVEL“ zur Verfügung, siehe hier.

Weitere Informationen zur Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung finden Sie auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter folgendem Link.

1) Eine Erlaubnis bzw. Bewilligung ist nur dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine erlaubnisfreie Grundwasserbenutzung nach § 46 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) handelt; dies trifft je nach entnommener Menge z. B. auf Haushalte und landwirtschaftliche Hofbetriebe zu oder wenn die Gewässerbenutzung nach § 20 WHG aufgrund eines anerkannten alten Wasserrechts oder einer alten Befugnis ausgeübt wird. Weitere Informationen zu erlaubnisfreien Grundwasserentnahmen finden Sie unter folgendem Link.

 

Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

Telefon +49 3681 362-174

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