Top-Ten-Agenda

zum notwendigen Strategiewechsel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

1.

Nach einem Jahr muss endlich ein verlässlicher Einstieg in den Ausstieg aufgezeigt werden. Es müssen Wege gefunden werden, mit der Pandemie zu leben. Der Bevölkerung muss vermittelt werden, dass es sich nach wie vor um eine ernstzunehmende Krankheit handelt, es aber inzwischen vielfältige Möglichkeiten gibt, mit denen man sich gut schützen kann.

2.

Politik muss unverzüglich einen Paradigmenwechsel vom Lockdown hin zu einer auf Öffnung bisher geschlossener Betriebe ausgerichteten Aktionskette Impfen – Testen – elektronischer Impf- bzw. Testnachweis – Kontaktnachverfolgung organisieren. Dazu bedarf es in jedem Fall der Anweisung der Gesundheitsämter im Rahmen der Fachaufsicht zur Softwareeinführung der luca-Schnittstelle.

3.

Es bedarf einer Abkehr von der Inzidenz als alleinigem Gradmesser für das Infektionsgeschehen. Indikatoren für die Bewertung des Infektionsgeschehens müssen die Zahl der belegten Intensivbetten sowie die Impfquote sein. Die positiv Getesteten müssen in Relation zu allen Getesteten stehen, um eine Verhältnismäßigkeit herzustellen.

4.

Aufgrund der Einschätzungen des RKI (Toolbox zum Stufenkonzept) unterliegen Einzelhandel und Hotellerie einem geringen Infektionsrisiko sowie einem geringen Anteil am gesamten Transmissionsgeschehen. Konsequenterweise sind Einzelhandelsgeschäfte sowie Hotels sofort zu öffnen.

5.

Dem ÖPNV werden seitens des RKI (Toolbox zum Stufenkonzept) moderate Infektionsrisiken und ebensolche Anteile am Transmissionsgeschehen zugeordnet. Der ÖPNV ist deshalb unverzüglich mit einem verschärfenden Hygienekonzept zu belegen. Dies dürfte insbesondere für den Schülerverkehr besonders dringlich sein. Entsprechende Kontrollen seitens der Behörden sind vorzusehen.

6.

Für weitere Öffnungen (Gastgewerbe, Veranstaltungsbranche, Reisegewerbe, Theater, Kino, Museen) ist ein dynamischer Stufenplan zu entwickeln, der auf die Belegung der Intensivmedizin und die wachsende Impfquote abstellt.

7.

Für Unternehmen, die weiterhin nicht öffnen dürfen, ist die staatliche Entschädigung existenzsichernd aufzustocken. Dazu ist in die Überbrückungshilfe III rückwirkend die Zahlung von Unternehmerlohn aufzunehmen, die Fixkostenerstattung auf 100% anzuheben und die Pauschale für nicht durch Kurzarbeitergeld gedeckte Personalkosten auf 30% der Fixkosten zu erhöhen.

8.

Bereiche, denen seitens des RKI umfangreiche soziale, psychologische und/oder ökonomische Effekte zugeschrieben werden, sind nach einem Jahr Corona-Krise auch mit moderatem Infektionsrisiko bzw. Anteil am Übertragungsgeschehen unbedingt geöffnet zu halten bzw. zu betreiben. Dies betrifft insbesondere weiterführende und Berufsschulen, Kitas, Schulen, gewerbliche Wirtschaft sowie den ÖPNV.

9.

Jegliche Anstrengung muss auf eine schnellstmögliche Erreichung einer hohen Impfquote gerichtet werden. Auch wenn das Land sich nicht für die Anzahl der zur Verfügung stehenden Impfdosen verantwortlich zeichnet: Es kann Einfluss auf das Impfgeschehen genommen werden. Dazu gehört die Einbeziehung von Haus- und Betriebsärzten, das Impfen auch an Wochenenden, die Streckung des Zeitraums zwischen erster und zweiter Impfdosis, um schneller eine Teilimmunität der Bevölkerung zu erreichen, und die Lockerung der Impfreihenfolge, damit die Bürokratie nicht das schnelle Impfen verhindert (z. B. in Betrieben oder bei Hausärzten). Zudem ist die Entwicklung von Medikamenten zur Behandlung von Corona-Infektionen zu forcieren.

10.

Die Südthüringer Wirtschaft greift den Appell der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft an die Unternehmen auf, ihren Beschäftigten Selbsttests und, wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und unterstützt somit die notwendige Teststrategie. Der Freistaat wird aufgefordert, die Kosten der Selbsttests bzw. Schnelltests von Mitarbeitern in den von Schließung bzw. mittelbar durch die Corona-Krise betroffenen Unternehmen zu tragen.

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

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