Exportangebot | Exportvertrag

Hier geben wir Ihnen einige wichtige Hinweise zur Gestaltung eines Exportangebotes bzw. eines Exportvertrages.

Der Kaufvertrag im Außenhandel sollte nachstehende wesentliche Bestandteile beinhalten:

  • Adresse des Exporteurs
  • Adresse des Kunden
  • Lieferadresse für die Ware
  • Auftrags-Nr. des Kunden und Datum
  • Lieferbedingung mit
    • Liefermenge
    • Versandart
    • Qualität
    • Verpackung
    • Markierung der Ware
    • Versanddatum
    • Preisstellung
    • Lieferkonditionen (incoterms) 
  • Zahlungsbedingung
  • Erfüllungsort
  • Gerichtstand
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • weitere Vereinbarungen, wie
    • Eigentumsvorbehalt
    • Gewährleistung
    • Höhere Gewalt
    • Gültigkeit des Angebotes

Über nähere Einzelheiten zur Vertragsgestaltung berät Sie die Abteilung Innovation und Umwelt | International der IHK Südthüringen.

Das UN-Kaufrecht ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf und somit ein weltweit einheitliches Kaufrecht. Für alle Exportgeschäfte, die internationale Warenlieferungen zum Gegenstand haben und zu einem der UN-Vertragsstaaten einen Bezug aufweisen, gilt das UN-Kaufrecht. 70 % aller Exporte werden mit Geschäftspartnern abgewickelt, die in Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts ansässig sind.

Das UN-Kaufrecht gilt ausschließlich für Kaufverträge über Waren, d. h. Austausch von Waren gegen Geld. Das UN-Kaufrecht ist nicht für den privaten Bereich anwendbar und nicht bei Inlandsgeschäften.

Der Exporteur hat nach folgenden Sachverhalten zu prüfen, ob ein Geschäft dem UN-Kaufrecht unterstellt ist:

  • Liegt ein Kaufvertrag über Waren vor?
  • Ist der Kaufvertrag international?
  • Hat der Kaufvertrag einen Bezug zu mindestens einem der UN-Vertragspartner?
  • Liegt ein wirksamer Ausschluss des UN-Kaufrechts vor?

 

Kommt das UN-Kaufrecht zur Anwendung, so werden nachstehende Sachfragen erfasst:

Geregelt werden mit dem UN-Kaufrecht:

  • Zustandekommen des Vertrages
  • Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
  • Probleme bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Verkäufer- und Käuferpflichten

Nicht geregelt werden:

  • Gültigkeit des Vertrages und einzelner Klauseln
  • Fragen des Eigentumswechsels
  • Produkthaftung
  • Verjährung
  • Vertragsstrafen und Schadensersatz
  • Aufrechnung

Themenbereiche, die das UN-Kaufrecht nicht regelt, sind nach dem nationalen Recht zu beurteilen, welches vom Importeur zur Anwendung berufen wird. Dies ist nicht unbedingt deutsches Recht.

Auf gezielte Anfragen eines ausländischen Interessenten sollte ein Unternehmen ein aussagefähiges Angebot in Form eines Briefes, ggf. unter Beifügung technischer Unterlagen, Prospekten oder Bedienungsanleitungen, abgeben. Es ist von Vorteil, wenn dieses Angebot einschließlich beigefügter Unterlagen in der Sprache des betreffenden Landes abgefasst ist. Die Anwendung der englischen Sprache ist hierbei angebracht.

Jeder Anbieter ist gut beraten, in seinem Angebot bereits alle Punkte zu formulieren, die später auch Bestandteil eines Kaufvertrages werden sollen. Dies macht besonders seinem ausländischen Interessenten die Entscheidung leichter und erspart eventuelle Rückfragen und Zeit.

Wird ein solches Angebot von dem ausländischen Geschäftspartner angenommen, ist ein wirksamer, alle geschäftlichen Teilbereiche regelnder Vertrag zustande gekommen. Grundsätzlich kommt ein Vertrag durch eine ausdrückliche Erklärung der Annahme durch den Interessenten zustande.

Es ist heute in allen Rechtsordnungen nicht vorgeschrieben, einen Kaufvertrag in schriftlicher Form abzuschließen; auch mündliche Abschlüsse werden anerkannt. Im Auslandsgeschäft jedoch sollte ein Unternehmen stets die schriftliche Vertragsform anwenden, um bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten Anerkennung zu finden.

Der übliche Geschäftsablauf im Außenhandel, der zu einem Kaufvertrag führt, vollzieht sich in folgenden Etappen:

  1. Anfrage des ausländischen Kunden
  2. Erstellung des Angebotes durch den Exporteur
  3. Erteilung eines Auftrages durch den ausländischen Kunden
  4. Auftragsbestätigung durch den Exporteur

Bei übereinstimmender Willenserklärung der Partner genügen bereits die Etappen 2 und 3 für das Zustandekommen eines Kaufvertrages.

Erhält der Exporteur nach Abgabe eines Angebotes einen Liefervertrag vom Kunden, ist genau zu prüfen, ob bzw. inwieweit der Auftrag mit dem Angebot übereinstimmt. Bei Übereinstimmung sollte der Exporteur dem ausländischen Geschäftspartner eine Auftragsbestätigung übersenden, in der die Einzelheiten des Angebotes wiederholt werden. Weicht der Auftrag des Kunden vom abgegebenen Angebot ab, bedeutet dies (nach deutschem Recht), dass der ausländische Geschäftspartner das Angebot nicht akzeptiert.

Kann man als Exporteur die gewünschten Änderungen, die der ausländische Interessent meist in Form eines Kaufantrages vorlegt, akzeptieren, kommt durch die Auftragsbestätigung des Exporteurs ein Vertrag zustande. Wird keine Übereinkunft erzielt, ist ein neues abgeändertes Angebot zu unterbreiten.

Zu beachten ist, dass bei der Vereinbarung von Zahlungsbedingungen in Kaufverträgen (Export) Verkäufer und Käufer unterschiedliche Interessen verfolgen.

Während der Exporteur versuchen wird, die Zahlung zu einem frühst möglichen Zeitpunkt zu erhalten, um seine Produktionskosten zu finanzieren und das Zahlungsrisiko zu minimieren, wird der Importeur versuchen, zu einem möglichst späten Zeitpunkt zu bezahlen, um seine Kosten zu minimieren.

Die Wahl der in einem Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsbedingung ist von mehreren Faktoren abhängig. Neben den INCOTERMS® (Lieferbedingungen) sind die Zahlungsbedingungen ein wichtiger Faktor für den Exportpreis. Darüber hinaus sind sie zur Sicherung des Zahlungseingangs für den Exporteur von hoher Bedeutung.

Die Zahlungsbedingungen haben sich in einem Prozess der Bewährung und Anpassung an Handelsbräuche entwickelt. Nachfolgend finden Sie die üblichsten Zahlungsbedingungen. Der Exporteur sollte beachten, dass in der genannten Reihenfolge sein Finanzierungsbedarf zur Abwicklung des Geschäftes steigt. Ebenso erhöht sich für ihn das Risiko des Zahlungseingangs.

Arten der Zahlungsbedingungen:

  • Vorauskasse
  • bestätigtes Akkreditiv
  • unbestätigtes Akkreditiv
  • Inkasso (Kasse gegen Dokumente)
  • Inkasso (Dokumente gegen Akzept)
  • Zahlung bei Lieferung
  • Offene Rechnung
  • Lieferantenkredit

Zahlungsbedingungen regeln:     

  • Fälligkeit
  • Zahlungsort
  • Sicherstellung der Zahlung für den Exporteur
  • Sicherstellung der Warenlieferung für den Importeur

Wie folgt werden die Zahlungsbedingungen im Kaufvertrag (Export) formuliert:

- Vorauskasse

Zahlung erfolgt als Vorauskasse auf unser Konto Nr. ... bei ...(Name der Bank)
Payment to be effected in advance to our account no. ... with ...

- Bestätigtes Akkreditiv

Zahlung erfolgt aus einem unwiderruflichen Akkreditiv, eröffnet von einer erstklassischen Bank zu unserem Gunsten, bestätigt durch und benutzbar zur Sichtzahlung bei ... (Name der Bank)
Payment to be effected by an irrevocable documentary credit, issued by a first class bank, confirmes by and available by sight payment with ...

- Unbestätigtes Akkreditiv

Zahlung erfolgt aus einem unwiderruflichen Akkreditiv, eröffnet von einer erstklassischen Bank zu unserem Gunsten, avisiert durch und benutzbar zur Sichtzahlung bei... (Name der Bank)
Payment to be effected by an irrevocable documentary credit, issued by a first class bank,advised through and available by sight payment with ...

- Inkasso (Kasse gegen Dokumente)

Zahlung erfolgt über Bankinkasso auf der Basis Kasse gegen Dokumente
Payment to be effected by means of a documentary collection on the basis "cash against documents"

- Inkasso (Dokumente gegen Akzept)

Zahlung erfolgt über Bankinkasso auf der Basis Dokumente gegen Akzept, fällig ... Tage nach ...
Payment to be effected by means of a documentary collection on the basis "documents against acceptance" due ... days after ...

- Zahlung bei Lieferung

Zahlung erfolgt bei Lieferung durch Überweisung auf unser Konto Nr. ... bei... (Name der Bank)
Payment to be effected upon delivery by transfer to our accouint no. ... with ...

- Zahlung auf offene Rechnung

Zahlung erfolgt durch Überweisung auf unser Konto Nr. ... bei ... (Name der Bank)
Payment to be effected by transfer to our account no. ... with ...

- Lieferantenkredit

Zahlung erfolgt in 10 gleichen Halbjahresraten, deren erste fällig wird ... Tage/Monate nach ...
Payment to be effected in 10 equal semi-annual instalments, the first of which becomes due ... days/Months after 

Die Incoterms regeln das Verhältnis der Vertragsparteien in einem internationalen Kaufvertrag in Bezug auf die Lieferung der Ware.

Als das offizielle Regelwerk der Internationalen Handelskammer Paris zur Auslegung von Handelsklauseln erleichtern die INCOTERMS® weltweit die Handhabung des Internationalen Handels. Die Bezugnahme auf die INCOTERMS® 2010 in einem Außenhandelsvertrag definiert eindeutig die Rechte und Pflichten zwischen Verkäufer und Käufer und vermindert somit die Risiken rechtlicher Komplikationen.

Zu beachten ist, dass die INCOTERMS® das Verhältnis der Vertragsparteien in einem Kaufvertrag nur in Bezug auf die Lieferung der Ware regeln.

Tilo Werner
Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

Telefon +49 3681 362-203

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