Förderprogramm der Außenwirtschaft

Informationen zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen sowie des Bundes

Einen umfassenden Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union finden Sie in der Förderdatenbank des BMWi (siehe nebenstehenden Link).

Neue Richtlinien zur Außenwirtschafsförderung am 1. August 2017 in Kraft getreten

Zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Thüringer Unternehmen gewährt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Maßnahmen zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland. 

Die Richtlinie zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung vom 15. September 2015 wird durch die neue Richtlinien vom 01. August 2017 ersetzt. Die Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten bleibt davon unberührt.

Richtlinie zur einzelbetreiblichen Außenwirtschaftsförderung 

Die einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die als Projektförderung in Form von Festbetragsfinanzierungen gewährt werden.

Zuwendungsempfänger können Thüringer KMU des verarbeitenden Gewerbes sowie der wirtschaftsnahen Dienstleistungen sein.  

Gegenstand des Förderprogrammes sind:   

  • Messeförderung                                                 4.000 EUR
    (Beteiligung an internationalen Messen im In- und Ausland)

  • Kontaktanbahnungskosten im Ausland               1.600 EUR
    (Kontaktanbahnung und -vermittlung zu ausländischen Geschäftspartnern, die mit einer persönlichen Kontaktaufnahme des Antragstellers zu den vermittelten Kontakten verbunden ist)

Die einzelbetrieblichen Zuwendungen werden von der Thüringer Aufbaubank (TAB) im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) gewährt. 

Weiterführende Informationen sowie Antragsformulare finden Sie hier.

Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten

Die Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die als Projektförderung in Form von Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Gegenstand der Förderung sind: 

  • die gemeinschaftliche Beteiligung auf Messen im In- und Ausland in Form von Gemeinschaftsausstellungen

  • die Vorbereitung und Durchführung  von Fachkongressen und Symposien zur Förderung der Thüringer Wirtschaft

Unterstützt werden vorrangig Thüringer Netzwerke und Verbände. Zuwendungsempfänger für Gemeinschaftsausstellungen auf Messen können aber auch Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes sowie der wirtschaftsnahen Dienstleistungen sein.    

Zuwendungen für Gemeinschaftsprojekt werden vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) im Auftrag des Freistaates Thüringen gewährt.

Weiterführende Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG).  

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unterstützen deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an Messen im Ausland. Zielgruppe der Programme sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die Messen, bei denen eine Beteiligung des Bundes durchgeführt wird, werden im Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP) zusammengefasst und vom AUMA veröffentlicht. In der Messedatenbank können Sie aktuell die entsprechenden Messen recherchieren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Ziel ist es, die Vermarktung neu entwickelter Produkte und Verfahren gezielt zu unterstützen. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie festgelegt.

Antragsberechtigt sind kleine, innovative Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Das Unternehmen muss jünger als 10 Jahre sein.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt pro Messe und Aussteller max 7.500 EUR, die Bagetellgrenze 500 EUR.

Aussteller melden sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Bestandteil dieser Anmeldung ist ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme, der unverzüglich schriftlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen ist. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.

Weiterführende Informationen finden Sie

Weiterführende Informationen sowie eine Projektübersicht für KMU finden Sie hier.

Tilo Werner
Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

Telefon +49 3681 362-203

 E-Mail E-Mail schreiben

Auslandshandelskammern Außenwirtschaftsförderung Außenwirtschaftsrecht Förderung der Außenwirtschaft Industrie- und Außenwirtschaftsausschuss Messeförderung Export-/Importberatung Import-/Exportberatung International Zollrecht Zollseminare INCOTERMS Außenwirtschaftsseminare Markterschließung Innovation/Innovationsberatung Innovationsförderung Sonn- und Feiertagsarbeit Exportkontrolle Länderschwerpunkt Vietnam Ursprungszeugnisse CARNET Bescheinigungen