Exportkontrolle
Zur Erleichterung des Einstieges in das System der Exportkontrolle bietet die Broschüre "Exportkontrolle und das BAFA" eine Übersicht über alle relevanten Themen rund um die Exportkontrolle. Mit der Publikation will das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gerade kleinen und mittleren Unternehmen helfen, bestehende Verbote und Genehmigungspflichten sowie Genehmigungsarten kennen zu lernen. Daneben stellt das BAFA in der Publikation wichtige Informationsquellen und Ansprechpartner zur Exportkontrolle vor.
Ausführliche Hinweise zur Verwendung der elektronischen Online-Formulare des Antrags-Onlinedienstes ELAN im Bereich Ausfuhrkontrolle finden Sie auf der Internetseite des BAFA (siehe Link).
Einfuhrbeschränkungen
Nicht alle Waren können problemlos in die Bundesrepublik Deutschland aus anderen Ländern eingeführt werden. Für bestimmte Waren oder Warengruppen mit Ursprung in bestimmten Ländern ist die Einfuhr mengenmäßig beschränkt und wird überwacht. Die Einfuhr dieser Waren bedarf einer Einfuhrgenehmigung oder unterliegt besonderen Verfahrensvorschriften. Diese Einfuhrbeschränkungen ergeben sich aus dem Recht der Gemeinschaften, ergänzt durch die Außenwirtschaftsverordnung. Bisher wurden die einzelnen Maßnahmen in der Einfuhrliste dargestellt, die mit der Novelle des Außenwirtschaftsrechts zum September 2013 abgeschafft wurde. Beschränkungen können nun direkt und tagesaktuell im elektronischen Zolltarif (Bereich Einfuhr) unter www.ezt-online.de anhand der statistischen Warennummer recherchiert werden.
Fehlt die vorgeschriebene Genehmigung oder entspricht die Lieferung nicht der Genehmigung (andere Ware, anderes Ursprungsland, höhere Stückzahl), ist ein Import der Waren nicht möglich. Diverse landwirtschaftliche Produkte sowie Waren des Lebensmittel- bzw. Nahrungsmittelbereichs - so genannte Marktordnungswaren - unterliegen einer besonderen Kontrolle der Europäischen Union.
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