Hinweise für Arbeitgeber - Mindestlohnerhöhung 2026
Die für 2026 geplante Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde birgt eine rechtliche Problematik, die Arbeitgeber möglicherweise beachten sollten. Experten stellen die Rechtmäßigkeit der Anpassung des Mindestlohns infrage. Obwohl gerichtliche Entscheidungen verständlicherweise hierzu noch ausbleiben, wird in der Fachliteratur die Rechtmäßigkeit hinsichtlich der Findung des Mindestlohns hinterfragt.
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt vor, dass sich der Mindestlohn an der Tarifentwicklung orientieren muss. Die aktuelle Erhöhung des Mindestlohns um ca. 14 Prozent übertrifft jedoch die Steigerung der Tariflöhne (ca. 9 – 10 Prozent) deutlich. Dies rührt daher, dass sich die Mindestlohnkommission offenbar an der noch nicht in Deutschland umgesetzten EU-Mindestlohnrichtlinie orientiert hat, ein klarer Bruch mit den Vorgaben des MiLoG, so die Bedenkenträger. Hinzu kommt, dass der Europäische Gerichtshof am 11.11.2025 die EU-Mindestlohnrichtlinie in wesentlichen Teilen für nichtig erklärt hat.
Trotz der rechtlichen Bedenken gilt die Verordnung zur Mindestlohnerhöhung, sie ist rechtsverbindlich, solange sie in Kraft ist. Eine eigenmächtige Verweigerung der Zahlung des erhöhten Mindestlohns zieht gravierende Konsequenzen nach sich; hohe Bußgelder bis zu 500.000 Euro, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und sogar strafrechtliche Folgen nach
§ 266 a Strafgesetzbuch (StGB). Davon unberührt ist allerdings eine Zahlung des erhöhten Mindestlohns unter qualifiziertem Vorbehalt möglich. Um rechtlich abgesichert zu sein, ohne unmittelbare Risiken einzugehen, ist folgende Verfahrensweise möglich:
1. Zahlung unter Vorbehalt: Weisen Sie auf der Lohnabrechnung transparent aus, welcher Anteil des Entgelts dem bisherigen Mindestlohn (12,82 Euro) entspricht und welcher die Differenz zur neuen Höhe (13,90 Euro) darstellt. Für den Differenzbetrag vermerken Sie klar: „Die Zahlung des über den bisherigen Mindestlohn hinausgehenden Betrags erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtlichen Klärung der Wirksamkeit der Mindestlohn-Anpassungsverordnung 2026.“
2. Dokumentation: Der Zahlungsvorbehalt muss intern lückenlos dokumentiert werden.
3. Transparenz: Kommunizieren Sie diese Vorgehensweise offen mit ihren Mitarbeitern und dem Betriebsrat, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Vorgehensweise ermöglicht es, die geforderte Zahlung zu leisten und gleichzeitig die Möglichkeit einer Rückforderung im Falle einer gerichtlichen Ungültigkeitserklärung der Mindestlohn-Anpassungsverordnung 2026 offen zu halten. Es ist ein proaktiver Schritt zur Wahrung Ihrer Rechte und der Rechtssicherheit Ihres Unternehmens.
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