Missbrauch von Handelsregisterdaten - Adressbuchschwindel

Gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen der Sie betreffenden und von Ihnen beantragten notwendigen Eintragung in das Handelsregister, im Bundesanzeiger und der örtlichen Presse werden von privaten Unternehmen genutzt, um Ihnen Angebote über eine Aufnahme in rein privatwirtschaftlich geführte und herausgegebene Verzeichnisse gedruckter oder elektronischer Art (Adressen- oder Gewerbeverzeichnisse oder einem Vermerk in einem ähnlichen Verzeichnis im Internet) zu machen.

Diese Angebote sind zum Teil inhaltlich so gestaltet, dass die rechtliche Tatsache des Vorliegens eines Angebots auf den ersten Blick nicht ohne weiteres erkennbar ist, sondern dass das Angebot des privaten Dienstleistungsunternehmens so gestaltet ist, dass es einem Schreiben des Registergerichts, der Industrie- und Handelskammer oder der Gerichtskasse ähnelt.

Einige dieser Angebote enthalten Auszüge aus den gerichtlichen Bekanntmachungen und verstärken so den Eindruck, sie stammten von einer staatlichen bzw. gerichtlichen Stelle.

Bitte beachten Sie, dass alle diese mehr oder weniger deutlichen Vertragsangebote bzw. Zahlungsaufforderungen rein privatrechtlichen Charakter tragen und mit dem gerichtlichen Handelsregister nichts zu tun haben.

Rechnungen für gerichtliche Eintragungen in das Handelsregister erhalten Sie nur von den staatlichen Gerichtskassen. Die für Thüringen zuständige Kasse ist die Justizzahlstelle des Finanzamts Gera. Die Gerichte beauftragen auch keine privaten Inkassounternehmen!

Bitte prüfen Sie die Ihnen vorliegenden Rechnungen und Vertragsangebote genau.

Neben amtlich anmutenden Formularen für die Eintragung in klangvolle Register und Bücher bzw. Online-Eintragungen werden auch Anzeigeschaltungen auf so genannten Infotafeln angeboten. Auch hier ist Vorsicht angezeigt und der Werbewert der Anzeige sollte unbedingt geprüft werden. In solchen Fällen wird der Auftrag oft als "Korrekturabzug" untergeschoben, der eiligst zu bestätigen ist. Die so gepriesenen Werbetafeln sind jedoch bei Behörden u. ä. selten zu sehen.

Überprüfen schützt vor Fallenstellern!

Wer sich und sein Unternehmen vor den Tricks der Geschäftemacher schützen will, sollte folgende Punkte beachten:
 

  • Was amtlich aussieht, muss noch lange nicht vom Amt kommen. Nur die Rechnung der Gerichtskasse müssen Sie begleichen, ansonsten besteht keine Zahlungsverpflichtung für wie auch immer deklarierte "Register-Eintragungen".
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und unterschreiben Sie nichts ohne eingehende Prüfung des Kleingedruckten. Informieren Sie auch Ihre Buchhaltung oder sonstige betroffene Mitarbeiter, dass ohne Prüfung keine Unterschrift geleistet wird.
  • Vergewissern Sie sich immer über den Werbewert Ihrer Anzeige. Manche Publikationen erscheinen in lächerlich geringer Auflage oder werden kaum in Ihrem geschäftlichen Einzugsbereich vertrieben.
  • Fallen Sie nicht auf Behauptungen herein, man komme von der IHK oder die Kammer unterstütze die Aktion. Verlangen Sie die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der IHK - Sie werden keine zu Gesicht bekommen.
  • Vorsicht bei kostenlosen Grundeintragungen mit der Bitte um unternehmensspezifische Ergänzungen. Diese "Ergänzungen", beispielsweise Branche, Produktionsprogramm oder Exportländer, können sehr teuer werden.
Sabrina Gropp
Referatsleiterin Recht

Telefon +49 3681 362-321

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