Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
WEG-Reform 2020/21
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde zum 1. Dezember 2020 novelliert und enthält zahlreiche Änderungen für Verwalter und Wohnungseigentümer. Mit der Neuregelung des WEG wird der „zertifizierte Verwalter“ eingeführt. Die lange angekündigte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist damit umgesetzt.
Erlaubnis- und Weiterbildungspflicht
Die Berufszulassung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler wurde zum 1. August 2018 neu geregelt.
Während die Berufszulassung des Immobilienmaklers schon seit Jahren in der Gewerbeordnung geregelt ist, war die gewerbliche Verwaltung von Eigentums- oder Mietwohnungen bisher erlaubnisfrei. Mit dem neuen Gesetz wurde nun auch für diese Berufsgruppe eine Erlaubnispflicht sowie eine Pflicht zur Weiterbildungspflicht eingeführt.
Nähere Angaben finden Sie in unseren Informationsblättern im Downloadbereich.
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Informationsblatt - WEG-Reform - Das ändert sich für Verwalter
FAQs - Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Schwerpunkte Weiterbildung Immobilienmakler
Schwerpunkte Weiterbildung Wohnimmobilienverwalter
Mustererklärung zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung
Informationsblatt - Pflichten für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter