Wirkungsweise der Nivellierungshebesätze im kommunalen Finanzausgleich in Thüringen

Für die Unternehmen in Thüringen nimmt die Belastung durch steigende Gewerbesteuerhebesätze stetig zu. Gern verweisen die Städte und Gemeinden im Zuge von Steuererhöhungen auf das Land.

Verändert Thüringen im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen finanzstärkeren und -schwächeren Kommunen das Niveau der Nivellierungshebesätze (oder "fiktiven Hebesätze"), dient dies Kommunalpolitikern gern als Begründung zur Anpassung der Gewerbesteuerhebesätze an das Landesniveau.

Als Begründung dienen die Schlüsselzuweisungen, also Zahlungen des Landes an die Kommunen zum Ausgleich für zu geringe Steuereinnahmen. In einem gerade fertiggestellten gemeinsamen Argumentationspapier verdeutlichen daher die Thüringer Industrie- und Handelskammern und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die Wirkungsweise der fiktiven Hebesätze für die Steuerkraftentwicklung.

Anders als häufig unterstellt verliert eine Stadt oder Gemeinde im kommunalen Finanzausgleich keine Mittel, wenn sie ihre lokalen Realsteuerhebesätze nicht an die fiktiven Hebesätze des Landes angleicht.

Das Argumentationspapier ist nebenstehend abrufbar.

Dr. Jan Pieter Schulz
Referent Volkswirtschaft

Telefon +49 3681 362-406

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