Europawahl am 9. Juni 2024

Die bevorstehende Europawahl am 9. Juni 2024 ist als entscheidender Moment für die Zukunft der Europäischen Union (EU) und ihrer Wirtschaft zu sehen. Angesichts der anhaltenden globalen Herausforderungen und der sich verändernden geopolitischen Landschaft ist es von größter Bedeutung, dass die gewählten Vertreter die Interessen der europäischen Wirtschaft effektiv vertreten und fördern. Die Europawahl ist auch für die Südthüringer Wirtschaft besonders wichtig, weil viele Gesetze, die sie betreffen, inzwischen aus der EU stammen.
Aktuelle Beispiele sind die EU-Lieferkettenrichtlinie oder das Hinweisgeberschutzgesetz, durch die neue bürokratische Hürden auf die Unternehmen einprasseln. Die IHK Südthüringen setzt sich daher zusammen mit der DIHK dafür ein, weitere bürokratische Belastungen auf die Wirtschaft zu verhindern.
Wettbewerbsfähigkeit verbessern, Wirtschaft wieder stark machen
Forderungen der DIHK
Die DIHK hat im Juni 2023 zehn Leitlinien für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa beschlossen. Zum DIHK-Positionspapier Wettbewerbsfähigkeit


Forderungen der Thüringer WIRtschaft
Die WIRtschaft für Thüringen, ein Verbund der meisten Kammern und Wirtschaftsverbände in Thüringen, hat im April 2024 ein eigenes Forderungspapier zur Europawahl vorgelegt.
So funktioniert die Europawahl
Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.
Gewählt wird nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In der Bundesrepublik regeln das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren. Gleich sind nur die Prinzipien der Wahl: Sie muss allgemein, frei, direkt und geheim sein.
Alle fünf Jahre.
Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU). Das Wahlalter in Deutschland wurde von 18 auf 16 gesenkt, für andere Länder gelten andere Altersgrenzen.
Das Europäische Parlament. Es ist das einzige EU-Organ, das direkt vom Volk gewählt wird. Gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten gestalten und beschließen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neue Gesetze. Außerdem genehmigen sie den EU-Haushalt und wählen die EU-Kommissare und den Präsidenten der Europäischen Kommission, nachdem der Europäische Rat (bestehend aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten) einen Kandidaten für das Amt vorgeschlagen hat.
In der kommenden Wahlperiode steigt die Zahl der Abgeordneten von 705 auf 720, wie das Parlament im September 2023 beschlossen hat. Grund dafür ist eine Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung in einzelnen Ländern. Die Mitglieder des Parlaments vertreten etwa 450 Millionen Europäer.
Wie bereits bei der letzten Wahl 2019 entfallen 96 Mandate auf Abgeordnete aus Deutschland, die Höchstzahl der einem Mitgliedsstaat zustehenden Mandate. Deutschland ist damit das Land mit den meisten Abgeordneten.
Derzeit sind im Europäischen Parlament folgende Fraktionen vertreten: Europäische Volkspartei (Christdemokraten, EVP) 178 Abgeordnete, Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D) 141 Abgeordnete, Renew Europe 101 Abgeordnete, Die Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA) 72 Abgeordnete, Europäische Konservative und Reformer (ECR) 67 Abgeordnete, Identität und Demokratie (ID) 60 Abgeordnete und Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL) 37 Abgeordnete. 49 Abgeordnete gehören keiner Fraktion an.
Anders als in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in Deutschland bei der Europawahl keine Sperrklausel. Das bedeutet, dass alle in der Bundesrepublik Deutschland gewählten Parteien und politischen Vereinigungen an der Verteilung der auf Deutschland entfallenden Sitze im EU-Parlament teilnehmen.

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