Ladendiebstahl

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zur wirksamen Abwehr von Ladendiebstahl, den Umgang mit mutmaßlichen Tätern sowie zur richtigen Anzeigenerstattung. Weiterhin halten wir Sie anhand der polizeilichen Kriminalstatistiken über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden.

Im Vergleich der Jahre 2022 und 2023 ist in Thüringen ein Anstieg von 32,0 % auf insgesamt 9.444 Fälle von Ladendiebstahl zu beobachten, wie der im Frühjahr 2024 vorgestellten polizeilichen Kriminalstatistik des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zu entnehmen ist. Der dadurch dem Thüringer Einzelhandel entstandene Schaden wird auf gut 800.000 Euro beziffert, wobei die Dunkelziffer nicht registrierter Fälle hoch sein dürfte. Auf ganz Deutschland bezogen weist das Bundesinnenministerium 426.096 Fälle von Ladendiebstahl im Jahr 2023 und damit einen Anstieg von 23,6 % zum Vorjahr aus.

Ladendiebstähle verursachen jährlich im deutschen Einzelhandel nach Zahlen des Handelsforschungsinstituts EHI (Bezugsjahr 2023) Schäden von rund 4,1 Milliarden Euro, wobei die Entwendung von Waren durch Mitarbeiter, Lieferanten und Servicepersonal inkludiert ist. Die typischerweise mit externen Kunden in Verbindung gebrachten Diebstähle machen hiervon einen Anteil von 2,8 Milliarden Euro aus. Diese Verluste treffen über höhere Preise letztendlich alle Kunden. Ebenso wird die gesamte Volkswirtschaft durch die Umsatzsteuerausfälle geschädigt, die sich in diesem Fall auf ca. 560 Millionen Euro belaufen. Gelingt es, Ladendiebstähle zu verhindern, profitieren davon nicht nur der Einzelhandel, sondern die Verbraucher und die Gesellschaft als Ganzes.

Zunächst ist es Aufgabe des Einzelhandels selbst, gegen den Ladendiebstahl vorzugehen. Dabei bewegt er sich in einem Spannungsfeld zwischen wirksamer, kosteneffizienter Prävention auf der einen Seite und kundenfreundlicher, konsumverträglicher Gestaltung auf der anderen Seite. Die Wirtschaft darf jedoch nicht mit dieser Problematik alleingelassen werden. Auch die Strafverfolgungsbehörden müssen einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung des Diebstahlgeschehens leisten. Eine Aufklärungsquote von 86,6 % in Thüringen laut polizeilicher Kriminalstatistik für das Jahr 2023 darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Großteil der eingeleiteten Strafverfahren gegen Ladendiebe eingestellt wird, wie uns Branchenvertreter spiegeln. Hier bedarf es dringend schlagkräftigerer Verfahren mit spürbaren Konsequenzen für die Täter, die eine abschreckende Wirkung entfalten.

Die Merkblätter der Landespolizeiinspektion (LPI) Suhl sollen Geschäftsführer und ihre Mitarbeiter für die Thematik Ladendiebstahl sensibilisieren und geben Tipps, um Ladendiebe zu erkennen und Ladendiebstähle wirksam abzuwehren. Auch wird erläutert, was zu tun ist, wenn ein Ladendieb gefasst wird und welche Angaben für eine erfolgreiche Anzeigenverfolgung notwendig sind. Das Stellen einer Anzeige ist heute in der Regel online möglich, ohne dass ein Gang zur Polizeidienststelle erforderlich ist (Link zur Online-Anzeige).

Die IHK Südthüringen hatte am 16. April 2024 in Kooperation mit der LPI Suhl eine Informationsveranstaltung zur Prävention von und zum Umgang mit Ladendiebstahl für den Einzelhandel durchgeführt. Weiterhin fand am 2. Mai 2024 ein Dialogforum mit dem Thüringer Innenminister Georg Maier statt, in dem die sich zuspitzende Situation geschildert und Ansätze zur Verbesserung der Lage diskutiert wurden. Wir werden auch zukünftig weitere Aktivitäten unternehmen, um der Problematik im Sinne der Wirtschaft zu begegnen.

Thomas Leser
Referent Regionalplanung, Handel & Verkehr

Telefon +49 3681 362-132

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