Unternehmensberatungen für KMU
Zuschuss für unternehmerisches Know-how
Im bewährten Förderprogramm „Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind wieder Anträge möglich. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können konzeptionell und individuell zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten werden.
Die Beratung wird in Form von Einzelberatungen von Beratern und Beraterinnen, die beim BAFA registriert sind, durchgeführt und als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung bezuschusst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und auch Angehörige der Freien Berufe (Ausschlüsse bei den Freien Berufen siehe Punkt 3.2 der Richtlinie).
Im Programm werden Einzelberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert.
Im Punkt 2.2 der Richtlinie sind die Beratungsmaßnahmen aufgeführt, die nicht gefördert werden.
Der Zuschuss beträgt in den neuen Bundesländern (ohne der Region Leipzig und dem Land Berlin) 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, aber maximal 2.800 Euro.
In den alten Bundesländern, inklusive der Region Leipzig und dem Land Berlin, sind es maximal 1.750 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent.
Je Antragsteller können innerhalb der Gültigkeitsdauer der Richtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb der Richtliniendauer.
+49 3628 6130-513
+49 3681 362-233