Gründungsrichtlinie

Intensivberatungen, Existenzgründerpass und Gründungsprämie

Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Dabei geht es um Themen wie zum Beispiel Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement.

  • Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater
  • Existenzgründungspässe für Gründungen und Nachfolgen
  • Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer
  • Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase

Intensivberatung

  • Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes
  • Für Intensivberatungen nach Ziffer 2.1 gilt ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von 865,00 Euro pro Tagwerk.
  • Bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall
     

Existenzgründungspässe

  • Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes
  • Existenzgründungen: 1.580 Euro
  • Unternehmensnachfolgen: 2.210 Euro
  • Aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs- und Weiterbildungsbereichen kann gewählt bzw. kombiniert werden
     

Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung
  • Zuwendung kann im Einzelfall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes betragen
     

Gründungsprämie

  • Festbetrag als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten
  • Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten
  • variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500,00 Euro je nach Qualifikation der geförderten Person

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