Preise korrekt angeben
Neue Verordnung ab 28. Mai 2022 für Handel, Gastgewerbe und Dienstleister
Ende 2021 wurde durch die Bundesgesetzgebung eine Neufassung der Preisangabenverordnung (PAngV) verabschiedet. Diese Verordnung regelt die Preisauszeichnung für Waren und Dienstleistungen, die von Unternehmen bzw. unternehmerisch tätigen Personen gegenüber Verbrauchern angeboten werden. Durch die sich daraus ergebende breite Geltungswirkung werden zahlreiche Branchen von den Festlegungen der Verordnung erfasst – neben dem Handel beispielsweise auch das Gastgewerbe, Dienstleister oder auch Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Die Novellierung wurde aufgrund von Entwicklungen im Europarecht und in der nationalen Rechtsprechung erforderlich.
Änderungen wurden unter anderem für die Bekanntgabe von Preisermäßigungen definiert. Verbraucher sollen Nachlässe so besser einordnen können. Weiterhin zielen Anpassungen auf den erleichterten Abverkauf leicht verderblicher oder kurz haltbarer Waren ab, um eine Entsorgung noch genießbarer Produkte besser entgegenzuwirken. Darüber hinaus betreffen weitere geänderte Punkte die Mengeneinheiten für die Angabe von Grundpreisen und die Selbstabfüllung flüssiger loser Ware durch Verbraucher, z.B. in Unverpackt-Läden.
Die geänderte PAngV wird zum 28. Mai 2022 in Kraft treten. Weitere Einzelheiten zu den Neuregelungen finden Sie in einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Den Verordnungstext in voller Länge können Sie im Bundesgesetzblatt nachlesen (BGBl. I Jahrgang 2021 Nr. 79 vom 23. November 2021, S. 4921 – 4931).
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