Registrierkassen: Hoch reguliert und komplex
Neue FAQ bieten Hilfe
Mit dem Kassengesetz wurde der Betrieb von elektronischen Registrierkassen, darunter auch PC-Kassen, vor einigen Jahren grundhaft neu geregelt. Vorangegangen waren einige spektakuläre Betrugsfälle. Seit 2020 sind die meisten Regelungen scharf geschaltet. Die Regelungsdichte ist hoch und die Unsicherheit unter den Gewerbetreibenden ist weit verbreitet. Ein umfangreicher Katalog an häufig gestellten Fragen des Bundesfinanzministeriums kann für Klarheit sorgen.
Immer wieder erreichen die IHK Südthüringen Rückmeldungen von Unternehmen, wenn das Finanzamt zur Kassennachschau vorbeikam und darüber belehrte, dass die Art der Kassenführung nicht der Rechtslage entspreche. Dies zeigt, dass das mit langem Vorlauf eingeführte Kassengesetz längst nicht alle Gewerbetreibenden erreicht hat und das die Regelungen im Einzelfall sehr komplex sind.
Am 2. Februar 2026 hat das Bundesfinanzministerium seinen Katalog auf häufigen Fragen und Antworten zum Kassengesetz aktualisiert. Insgesamt 92 Fragen und Antworten sollen den Unternehmern Orientierung geben.
Neben allgemeinen Fragen werden folgende Themen behandelt:
- Anwendungsbereich
- Übergangsvorschrift
- Aufzeichnungssystem
- EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
- Der Vorgang
- Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K)
- Beleg und Belegausgabepflicht
- Kassen-Nachschau und Datenspeicherung
- Ausfall der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO
- Verbot des In-Verkehr-Bringens und Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 146a AO
Der Fragenkatalog ist als Hilfestellung gedacht. Er ist rechtlich nicht bindend. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
+49 3681 362-406