Ausweisdokumente: Vereinfachte Verfahren

In Zukunft wird es einfacher, Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel zu beantragen und zu erhalten. Mit der neuen „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“, beschlossen durch den Bundesrat am 29. September 2023, werden Erleichterungen für Bürger und Verbraucher bereits ab November 2023 möglich.

Ausweis aus dem Automaten - Gang zur Behörde wird unnötig

Bislang ist eine Unterschrift bei der Abholung des Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels unbedingt notwendig. Mit ihr soll bestätigt werden, dass man den Pin-Brief für den dazugehörigen Online-Ausweis erhalten hat.

Es ist die Abholung des PIN-Briefs für den Onlineausweis an speziell dafür eingerichteten Automaten vorgesehen. Auch die Ausweisdokumente selbst können dann von den Behörden an diesem Automaten hinterlegt werden. Die Funktionsweise ist laut des Bundesinnenministeriums mit der einer Poststation vergleichbar. Sobald das Dokument in einem Fach bereitliegt, erhält man einen persönlichen Code. Mit diesem kann man am Automaten den Erhalt des Pin-Briefs bestätigen, das Fach öffnen und den Ausweis entnehmen.

Weitere Verbesserungen ab Mai 2025

Im Mai 2025 soll dann eine weitere Änderung erfolgen. Der Pin-Brief wird den Verbrauchern gar nicht mehr postalisch zugeschickt. Stattdessen bekommt man ihn bereits bei der Beantragung des Dokuments persönlich ausgehändigt. Auch der Direktversand der Ausweisunterlagen an die Meldeadresse soll ermöglicht werden. Ob die Ausgestaltung als Wahlmöglichkeit und/oder gegen Zusatzgebühr erfolgt, soll laut Bundesrat im Rahmen von Verwaltungsdigitalisierung und Entbürokratisierungsmaßnahmen geprüft werden. Für diese Änderungen werden zum 01.November 2024 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sein.

Digitale biometrische Lichtbilder

Ab Mai 2025 dürfen darüber hinaus keine ausgedruckten Lichtbilder mehr für Ausweisdokumente verwendet werden. Stattdessen sind ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder erlaubt. Diese können direkt in der Behörde, aber auch bei einem Fotografen erstellt und digital übertragen werden. Dies erleichtert die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und ausländerrechtlichen Dokumenten, da somit unpassende Bilder vermieden werden und zusätzliche Amtstermine entfallen.

Inzwischen ist in einigen Kommunen die Aufnahme von Lichtbildern direkt auch in Bürgerämtern, Ausländerbehörden und Fahrerlaubnisbehörden möglich. Im Kammerbezirk der IHK Südthüringen betrifft das die Stadt Suhl, die Stadt Zella-Mehlis, sowie die Ausländerbehörde des Ilm-Kreises.

Antje Freund
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