Thüringer Praxismodule für Menschen mit besonderem Förderbedarf

Die Thüringer Industrie- und Handelskammern haben mit dem Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen im Freistaat Thüringen e.V. vereinbart, bei der Qualifizierung von Personen mit Förderbedarf eng zusammen zu arbeiten. 

Ziel dieser Kooperation ist es, durch abgestimmte und thüringenweit einheitliche Praxismodule für diese Zielgruppe Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem klar abgegrenzten Tätigkeitsbereich zu erfassen und zu dokumentieren. Damit soll die berufliche Teilhabe für diesen Personenkreises ermöglicht sowie deren Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig verbessert werden. Das stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung beruflicher Qualifizierung und zur Transparenz von Qualifizierungsmodulen gegenüber der regionalen Wirtschaft dar.

 

Die einzelnen Qualifizierungskonzepte werden durch die drei Thüringer Industrie- und Handelskammern gemeinsam geprüft und mit dem Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen im Freistaat Thüringen e.V. abgestimmt. 

 

Interessierte Werkstätten in Thüringen können mit der jeweils zuständigen IHK in Kontakt treten, um entsprechende Kooperationsvereinbarungen zu planen. In diesem Zusammenhang wird verbindlich geregelt, wie die Zusammenarbeit zwischen Kammer und Werkstatt in der Umsetzung des Thüringer Praxismoduls konkret ausgestaltet wird.

Regelung zur Qualifizierung “Praxismodul”

Ziel ist es, durch abgestimmte Praxismodule für Menschen mit Behinderung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem abgegrenzten Tätigkeitsbereich zu dokumentieren, um deren Chancen für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Das jeweilige Konzept soll
• hohe Aktualität besitzen und den aktuellen Stand der Technik entsprechen,
• sich inhaltlich an Ausbildungsregelungen gemäß § 66 BBiG orientieren,
• einen Theorieumfang von min. 120 UE (45 Min.) und fachpraktische Anteile von min. 240 Stunden (60 Min.) besitzen,
• auf eine berufliche Tätigkeit bzw. Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten,
• einen lehrgangsinternen Test beinhalten, der die erworbenen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse dokumentiert.

Der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen im Freistaat Thüringen e.V. (LAG) reicht ein thüringenweit abgestimmtes Konzept für ein Praxismodul bei IHK Südthüringen als federführende Kammer für die Thüringer Praxismodule ein. Die Lehrgangskonzepte werden durch die drei Thüringer Industrie- und Handelskammern gemeinsam geprüft und freigegeben. Für die Überprüfung und Bestätigung des Lehrgangskonzeptes wird ein Entgelt erhoben. Die IHK Südthüringen hierfür eine Rechnung gemäß gültigen Entgeltkatalog für die Prüfung und Freigabe des Lehrgangskonzepts an die LAG. Zusätzlich wird durch die jeweils durchführende Institution/Werkstatt mit der örtlich zuständigen IHK eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, in der nachfolgende Schwerpunkte geregelt sind.


Maßgeblich für die Kooperation sind der Schulungs- und Teststützpunkt des Kooperationspartners (i.d.R. der Werkstatt für behinderte Menschen) im Kammerbezirk der örtlich zuständigen IHK. Die Maßnahme findet in Präsenz statt.


Rechtzeitig vor Beginn des Lehrganges schließt der Kooperationspartner mit der örtlich zuständigen IHK eine Vereinbarung. In der Eröffnungsphase des Lehrgangs informiert der Kooperationspartner über die Zusammenarbeit mit der IHK. Der Kooperationspartner führt die Bildungsinhalte entsprechend dem freigegebenen Lehrgangskonzept durch und ist für die Gesamtorganisation des Lehrganges verantwortlich.


Der Kooperationspartner schließt mit den Teilnehmern die erforderlichen Verträge ab und weist bei seinen Ausschreibungen auf die Kooperation mit der IHK hin. Der Kooperationspartner übergibt der IHK spätestens bis Lehrgangsbeginn die notwendigen Angaben zu den Teilnehmern.
Der Kooperationspartner informiert die IHK innerhalb der Lehrgangsplanung über den Testtermin und kann mögliche Testinhalte vorschlagen. Die zuständige IHK behält sich vor, an den Testungen teilzunehmen. Zudem erbringt der Kooperationspartner gegenüber der IHK den Nachweis der Anwesenheits- und Fehlzeiten im Rahmen der Qualifizierung je Teilnehmer. Die Dokumentation der Testergebnisse wird gemeinsam vereinbart.


Der Kooperationspartner stellt geeignete Räumlichkeiten und die für die Durchführung des Lehrgangs erforderliche Ausstattung zur Verfügung, die den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Brandschutz, Arbeitssicherheit etc.) entsprechen.


Der Kooperationspartner ist nach AZAV zertifiziert und verfügt idealerweise über ein Qualitätsmanagementsystem.


Der Kooperationspartner ist für die Finanzierung der Bildungsmaßnahmen selbst verantwortlich. Forderungen an die IHK sind ausgeschlossen.


Die Erstellung von IHK-Zertifikaten und die Abnahme der Lehrgangstests mit entsprechender Beteiligung der jeweils zuständigen IHK sind kostenpflichtige Leistungen nach dem jeweils gültigen Entgeltkatalog der zuständigen IHK, die der Kooperationspartner je Teilnehmer an die zuständige IHK zu entrichten hat.

Der Kooperationspartner gewährleistet der IHK eine ordnungsgemäße Durchführung der Qualifizierung entsprechend des für die Kooperation bestätigten Lehrgangskonzeptes und setzt dazu geeignetes Ausbildungspersonal ein. Für die Qualifizierung zur Hinführung auf eine spätere Berufsausbildung bzw. von Teilbereichen aus Ausbildungsordnungen muss ein verantwortlicher Ausbilder bzw. eine Ausbilderin benannt werden, der bzw. die persönlich und fachlich geeignet ist (§ 28ff. BBiG). Der Besitz der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist in der Regel durch die AEVO-Prüfung nachzuweisen. Gemäß § 28 Abs. 2 BBiG muss der benannte Ausbilder oder die benannte Ausbilderin die im vereinbarten Konzept enthaltenen Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln. Der Kooperationspartner hat Änderungen beim Ausbildungspersonal unverzüglich der IHK mitzuteilen.

Für das erfolgreiche Absolvieren der Qualifizierung stellt die IHK auf Anforderung des Kooperationspartners ein IHK-Zertifikat aus. Der Teilnehmer muss regelmäßig am Lehrgang teilgenommen (mindestens 80 % Anwesenheit) und den Lehrgangstest erfolgreich absolviert haben.


Umfang und Inhalte des Lehrgangstests sind im jeweils gültigen Lehrgangs- bzw. Maßnahmenkonzept festgelegt. Der Kooperationspartner stellt die Abnahme der Lehrgangstest sicher. Im Rahmen der IHK-Lehrgangstests erfolgt keine Benotung.


Die IHK stellt ausschließlich für die Teilnehmenden am Schulungsort des Kooperationspartners die Ausstellung der IHK-Zertifikate sicher.

Sofern ein Werbekonzept für geprüfte und bestätigte Bildungsmaßnahmen vorgesehen ist, wird dieses zwischen der IHK und dem Kooperationspartner abgestimmt. Die Werbung des Kooperationspartners darf insbesondere nicht den Eindruck des Bestehens einer generellen Partnerschaft zwischen der IHK und dem Kooperationspartner erwecken. Die IHK und die Kooperationspartner tragen die Kosten ihrer jeweiligen Werbemaßnahmen selbst.

Thüringer Praxismodule:

Praxismodul Lager & Verpackung

Anja Boller
Abteilungsleiterin Aus- und Weiterbildung

Telefon +49 3681 362-151

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