Meldestelle für Hinweisgeber
Meldestelle der Industrie- und Handelskammer Südthüringen für den Bereich der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 11 a, 34 d GewO und der Versicherungsvermittlungsverordnung
Verstöße die sich auf die oben genannte aufsichtsrechtliche Zuständigkeit über Versicherungsvermittler/-berater beziehen, können gemäß § 34 d Abs. 12 GewO der Industrie- und Handelskammer Südthüringen gemeldet werden.
Wie kann die Meldung erfolgen?
- Per Post:
Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Meldestelle gemäß § 34 d Abs. 12 GewO
Bahnhofstraße 4 - 8
98527 Suhl
- Per E-Mail:
meldestelle-34d@suhl.ihk.de
- Per Telefon:
Frau Gropp
Tel.: 03681 362-321
Die Meldung kann auch anonym per Post oder telefonisch abgegeben werden. Bitte achten Sie in diesem Fall selbst darauf, dass Ihr Name oder andere Anhaltspunkte zu Ihrer Identität nicht erkennbar sind (zum Beispiel im Telefon-Display).
Schutz der Hinweisgeber
Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen muss den Schutz der Hinweisgeber gewährleisten. Sie darf daher die Identität von Hinweisgebern gemäß § 4 d Abs. 3 S. FinDAG nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung bekanntgeben. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Weitergabe der Informationen für weitere Ermittlungen oder für weitere Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren auf Grund eines Gesetzes notwendig sind. Darüber hinaus kann die Offenlegung im Rahmen von einem Gerichtsverfahren angeordnet werden.
Hinweis für Verbraucher
Verbraucherbeschwerden können über diese Meldestelle nicht entgegengenommen werden. Die Hinweisgeberstelle ist so genannten Whistleblowern vorbehalten, also Personen, die über ein besonderes, internes Wissen von Unternehmen verfügen, weil sie zum Beispiel dort angestellt sind oder in einem sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnis zu dem Unternehmen stehen.

+49 3681 362-321