Vermittlerregister
Gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler und -berater sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.
Die Registrierung von ungebundenen Versicherungsvermittlern und -beratern mit Erlaubnis und den Personen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, wird auf Antrag von den vor Ort zuständigen Industrie- und Handelskammern vorgenommen. Gemäß § 9 Abs. 1 i. V. m. § 8 VersVermV sind alle Änderungen der im Versicherungsvermittlerregister gespeicherten Daten der zuständigen Registerstelle unverzüglich mitzuteilen, damit dieses für die Verbraucher aktuell gehalten werden kann. Gleiches gilt für die produktakzessorischen Vermittler mit Erlaubnisbefreiung.
Gebundene Versicherungsvertreter werden von ihrem Versicherungsunternehmen, für das sie als Ausschließlichkeitsvertreter tätig sind registriert. Alle Änderungen sind dem zuständigen Versicherungsunternehmen mitzuteilen.
Achtung: Die Registrierung im Vermittlerregister darf nur mit einem Status erfolgen. Das heißt, dass z. B. eine gleichzeitige Eintragung im Vermittlerregister (§ 11 a Abs. 1 GewO) als vertraglich gebundener Vermittler (§ 34 d Abs. 7 GewO) und als Versicherungsvermittler oder -berater mit Erlaubnis (§ 34 d Abs. 1, 2 GewO) ist nicht möglich.
Beabsichtigt ein Versicherungsvermittler in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tätig zu werden, hat er dies zuvor der Registerstelle mitzuteilen.
Das Register wurde beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eingerichtet und wird von den Industrie- und Handelskammern geführt. Im öffentlichen Teil des Registers unter www.vermittlerregister.info können die gewerbebezogenen Daten der Vermittler eingesehen und geprüft werden, ob die vorgeschriebene Zulassung vorhanden ist. Das Register sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.
+49 3681 362-321
+49 3681 362-202