IHK Südthüringen zum vorläufigen Verzicht auf 2G-Plus in der Gastronomie

Das Thüringer Kabinett hat am 18. Januar 2022 beschlossen, die aktuell gültige Corona-Verordnung um zwei Wochen zu verlängern. Damit tritt die ab 23. Januar 2022 geplante 2G Plus-Regelung für gastronomische Betriebe vorerst nicht in Kraft. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt die Entscheidung, fordert aber zugleich eine Nachbesserung der Regelungen.

„Es ist erfreulich, dass die Landesregierung die aktuelle Situation in ihre Überlegungen einbezieht. Die Thüringer Gastronomen können ein wenig aufatmen. Eine weitere Verschärfung der bestehenden Belastungen unabhängig von aktuellen Infektionszahlen und -herden hätte die Gäste weiter verunsichert und die Stimmung der Leistungsträger unnötig verschlechtert“, kommentiert der Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, Dr. Ralf Pieterwas, die gestrige Entscheidung.

Allerdings verschafft der Beschluss den Thüringer Gastronomen nur eine kurze Verschnaufpause. Bereits jetzt regelt die aktuelle Thüringer Corona-Verordnung 2G-Plus-Maßnahmen in der Gastronomie ab einer 7-Tages-Inzidenz von 1.000 Infektionen pro 100.000 Einwohnern. Ab einer Inzidenz von 1.500 müssen Gastronomiebetriebe vollständig schließen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionsdynamik der Omikron-Variante und den prognostizierten hohen Corona-Fallzahlen sind erneute Schließungen vorprogrammiert, obwohl nach bisherigem Kenntnisstand deutlich mildere Verläufe zu erwarten sind. Mit Blick auf die kommenden Winterferien drohen den Gastwirten erneut massive Umsatzverluste. „Die Landesregierung muss deshalb Maßnahmen ins Auge fassen, die sich nicht mehr am Inzidenzwert, sondern an den Hospitalisierungen orientieren. Falls die Landesregierung jedoch bei ihrem inzidenzbasierten Modell der Warnstufen bleibt, sollten die Schwellenwerte der Warnstufen deutlich angehoben werden. Außerdem sind Sperrstunden ab 22:00 Uhr in der Gastronomie und Ausgangssperren für ungeimpfte Personen dringend zu hinterfragen“, so Pieterwas.

Suhl, 19. Januar 2022

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

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Ricarda Wolff
Ricarda Wolff
Referentin Tourismus

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