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Energy Sharing: regulatorischer Rahmen zu eng
Strom im Verteilnetz erzeugen und gemeinschaftlich nutzen, das ist die Idee hinter dem Konzept „Energy Sharing“. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ebnet die Bundesregierung dafür den Weg in Deutschland, doch erschwert zugleich größeren oder energieintenisven Unternehmen den Zugang. Dabei ist die breite Wirtschaft auf eine stabile und verlässliche Stromversorgung zu konkurrenzfähigen Preisen angewiesen.
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