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CO2-Grenzausgleich: Jetzt vorbereiten
Ab dem 1. Oktober 2023 müssen EU-Importeure von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen, Düngemitteln, Zement, Elektrizität, sowie Wasserstoff umfangreichen Berichtspflichten nachkommen. Vierteljährlich – erstmalig bis spätestens zum 31. Januar 2024 – sollen Betroffene den sog. CBAM-Bericht einreichen.
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