Gesamtverteidigung und Einordnung
Die Gesamtverteidigung umfasst alle Maßnahmen, die im Krisen- oder Verteidigungsfall notwendig sind, um:
- die staatliche Handlungsfähigkeit zu sichern
- die Bevölkerung zu versorgen
- kritische Infrastrukturen zu schützen
Dabei wird unterschieden zwischen militärischer Verteidigung (Bundeswehr, Bündnispartner) und ziviler Verteidigung (Wirtschaft, Verwaltung, Gesellschaft). Das Eine kommt ohne das Andere nicht aus und ohne eine funktionierende Wirtschaft ist die Gesamtverteidigung nicht möglich.
Wirtschaftsunternehmen übernehmen hierbei zentrale Funktionen:
- Versorgungssicherheit: Produktion und Bereitstellung wichtiger Güter und Dienstleistungen
- Stabilität von Lieferketten: Sicherstellung von Material- und Energieflüssen
- Betrieb kritischer Infrastrukturen: Beispielsweise Energie, IT, Logistik, Gesundheitswesen inklusive derer Versorgung
- Technologische Innovationskraft: Entwicklung sicherheitsrelevanter Technologien
Warum ist das Thema jetzt relevant?
Die sicherheitspolitische Lage hat sich grundlegend verändert und wir von zunehmende geopolitische Spannungen, hybride Bedrohungen (Cyberangriffe, Desinformation) und damit steigenden Anforderungen an Resilienz und Vorsorge.
Dies führt dazu, dass die Wirtschaft stärker eingebunden werden muss, was zu neuen regulatorischen Anforderungen führt. Ob man will oder nicht kommt es somit zu einer wachsenden strategischer Bedeutung von Unternehmen.
Daraus entsteht das notwendige Zielbild:
Die resiliente Wirtschaft
Ziel ist es, Krisen nicht nur zu überstehen, sondern funktionsfähig zu bleiben. Eine resiliente Wirtschaft ist:
- widerstandsfähig gegenüber Krisen
- anpassungsfähig bei Störungen
- handlungsfähig auch unter Extrembedingungen
Mehrere Gesetze regeln im Krisenfall Verantwortungen, Zuständigkeiten und Befugnisse.
Für Sie als Unternehmer sind die folgenden Gesetze relevant:
Rechtlicher Grundeinordnung
Das Grundgesetz
Um auf Gefahren- oder Spannungslagen reagieren zu können, verfügt der Staat über abgestufte Rechtsmöglichkeiten.
Im Grundgesetz sind die Begrifflichkeiten definiert, die je nach Intensität einer oder mehrerer Gefährdungslagen auftreten:
- Spannungsfall (§80a GG)
- Zustimmungsfall (§80a GG)
- Bündnisfall (§80a GG)
- Verteidigungsfall (§115 GG)
Sie haben alle zur Folge, dass der Bundestag Vorsorge- oder Sicherstellungsgesetze und ihren Maßnahmen anordnen kann. Diese haben dann einen wesentliche Einfluss auf die Unternehmen.
Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze
(Quelle: BBK)
Bundesgesetze, die dem Ziel dienen, besondere Gefahrenlagen zu bewältigen. Dabei ist zu differenzieren zwischen:
- Sicherstellungsgesetzen, die grds. nur anwendbar sind, wenn die Voraussetzungen des → Zustimmungs-, → Bündnis-, → Spannungs- oder → Verteidigungsfalls vorliegen.
- Vorsorgegesetzen, sind neben den Anwendungsfällen der Ziff. 1, zusätzlich dann anwendbar, wenn besonderen Gefahrenlagen (→ Krisen und Notfallbewältigung) vorliegen, z.B. bei → Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen/Großschadenslagen wie bspw. Tschernobyl.
Die Anwendbarkeit dieser Gesetze ist demnach gesperrt und bedarf einer der Feststellung einer beschriebenen Krisensituation (Anwendungsvorbehalt), die teilweise durch Parlamentsbeschluss erfolgen muss (Art. 80a, 115a GG). Ziel ist es, in den Fällen der vorgehend beschriebenen Notstände v. a. die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte, mit den erforderlichen Gütern und Leistungen sicherzustellen.
Eine Übersicht der wichtigsten Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze finden Sie hier.
Die Angebote für unsere Mitglieder:
Orientierung und Sensibilisierung
- Einordnung der sicherheitspolitischen Entwicklungen
- Informationsveranstaltungen zur Gesamtverteidigung
- Unternehmensberatung
- Unterstützung bei der Bewertung der eigenen Betroffenheit
- Ersteinschätzung zur Rolle im Krisenfall
Resilienz & Vorsorge
- Beratung zu Notfall- und Krisenmanagement
- Unterstützung bei der Entwicklung von Vorsorgestrategien
Vernetzung
- Austauschformate zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Sicherheitsakteuren
- Zugang zu relevanten Netzwerken
Information zu Rahmenbedingungen
- Überblick über gesetzliche Anforderungen
- Orientierung zu Pflichten im Krisenfall
Weitere Informationen vom Marktverständnis bis zum -einstieg
Aktuelle Sicherheitslage und Trends
Geopolitische Entwicklungen, „Zeitenwende“ und technologische Trends
Rolle der Wirtschaft
Warum Unternehmen systemrelevant sind und welche Aufgaben sie übernehmen
Marktchancen und Geschäftspotenziale
Neue Märkte, Wachstumsfelder und Chancen für Unternehmen
Einstieg in die Verteidigungswirtschaft
Wege in den Markt, Vergabeverfahren und erste Schritte
Netzwerke, Cluster & Kooperationen
Partner, Initiativen und regionale sowie internationale Netzwerke
Resilienz & Sicherheit im Unternehmen
Cybersicherheit, Notfallplanung und Schutz vor Risiken
Recht, Regulierung & Rahmenbedingungen
Gesetze, Anforderungen und Compliance im Sicherheitskontext
+49 3681 362-203
+49 3681 362-661
Nützliche Links
Grundlagen & Strategien
- Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung
- Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung
- Operationsplan Deutschland
- Konzepte zur zivilen Verteidigung
- Grundlagendokumente zur strategischen Ausrichtung der Bundeswehr
- Zivile und militärische Verteidigung
- European Defence Industrial Strategy
- European Defence Industry Programme
Behörden & Institutionen
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- Bundesministerium des Inneren
- Initiative Wirtschaftsschutz
- Bundeswehr
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Reservistenverband
Leitfäden & Praxisinformationen