Gesamtverteidigung und Einordnung

Die Gesamtverteidigung umfasst alle Maßnahmen, die im Krisen- oder Verteidigungsfall notwendig sind, um:

  • die staatliche Handlungsfähigkeit zu sichern
  • die Bevölkerung zu versorgen
  • kritische Infrastrukturen zu schützen

Dabei wird unterschieden zwischen militärischer Verteidigung (Bundeswehr, Bündnispartner) und ziviler Verteidigung (Wirtschaft, Verwaltung, Gesellschaft). Das Eine kommt ohne das Andere nicht aus und ohne eine funktionierende Wirtschaft ist die Gesamtverteidigung nicht möglich.

Wirtschaftsunternehmen übernehmen hierbei zentrale Funktionen:

  • Versorgungssicherheit: Produktion und Bereitstellung wichtiger Güter und Dienstleistungen
  • Stabilität von Lieferketten: Sicherstellung von Material- und Energieflüssen
  • Betrieb kritischer Infrastrukturen: Beispielsweise Energie, IT, Logistik, Gesundheitswesen inklusive derer Versorgung
  • Technologische Innovationskraft: Entwicklung sicherheitsrelevanter Technologien

Warum ist das Thema jetzt relevant?

Die sicherheitspolitische Lage hat sich grundlegend verändert und wir von zunehmende geopolitische Spannungen, hybride Bedrohungen (Cyberangriffe, Desinformation) und damit steigenden Anforderungen an Resilienz und Vorsorge.

Dies führt dazu, dass die Wirtschaft stärker eingebunden werden muss, was zu neuen regulatorischen Anforderungen führt. Ob man will oder nicht kommt es somit zu einer wachsenden strategischer Bedeutung von Unternehmen.

Daraus entsteht das notwendige Zielbild: 

Die resiliente Wirtschaft

Ziel ist es, Krisen nicht nur zu überstehen, sondern funktionsfähig zu bleiben.  Eine resiliente Wirtschaft ist:

  • widerstandsfähig gegenüber Krisen
  • anpassungsfähig bei Störungen
  • handlungsfähig auch unter Extrembedingungen

Mehrere Gesetze regeln im Krisenfall Verantwortungen, Zuständigkeiten und Befugnisse.

Für Sie als Unternehmer sind die folgenden Gesetze relevant:

Rechtlicher Grundeinordnung

Das Grundgesetz

Um auf Gefahren- oder Spannungslagen reagieren zu können, verfügt der Staat über abgestufte Rechtsmöglichkeiten.

Im Grundgesetz sind die Begrifflichkeiten definiert, die je nach Intensität einer oder mehrerer Gefährdungslagen auftreten:

  • Spannungsfall (§80a GG)
  • Zustimmungsfall (§80a GG)
  • Bündnisfall (§80a GG)
  • Verteidigungsfall (§115 GG)

Sie haben alle zur Folge, dass der Bundestag Vorsorge- oder Sicherstellungsgesetze und ihren Maßnahmen anordnen kann. Diese haben dann einen wesentliche Einfluss auf die Unternehmen.

Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze

(Quelle: BBK)

Bundesgesetze, die dem Ziel dienen, besondere Gefahrenlagen zu bewältigen. Dabei ist zu differenzieren zwischen:

  1. Sicherstellungsgesetzen, die grds. nur anwendbar sind, wenn die Voraussetzungen des → Zustimmungs-, → Bündnis-, → Spannungs- oder → Verteidigungsfalls vorliegen.
  2. Vorsorgegesetzen, sind neben den Anwendungsfällen der Ziff. 1, zusätzlich dann anwendbar, wenn besonderen Gefahrenlagen (→ Krisen und Notfallbewältigung) vorliegen, z.B. bei → Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen/Großschadenslagen wie bspw. Tschernobyl.

Die Anwendbarkeit dieser Gesetze ist demnach gesperrt und bedarf einer der Feststellung einer beschriebenen Krisensituation (Anwendungsvorbehalt), die teilweise durch Parlamentsbeschluss erfolgen muss (Art. 80a, 115a GG). Ziel ist es, in den Fällen der vorgehend beschriebenen Notstände v. a. die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte, mit den erforderlichen Gütern und Leistungen sicherzustellen.

Eine Übersicht der wichtigsten Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze finden Sie hier.


Die Angebote für unsere Mitglieder:

Orientierung und Sensibilisierung

Resilienz & Vorsorge

  • Beratung zu Notfall- und Krisenmanagement
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Vorsorgestrategien

Vernetzung

  • Austauschformate zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Sicherheitsakteuren
  • Zugang zu relevanten Netzwerken

Information zu Rahmenbedingungen

  • Überblick über gesetzliche Anforderungen
  • Orientierung zu Pflichten im Krisenfall

Weitere Informationen vom Marktverständnis bis zum -einstieg

Aktuelle Sicherheitslage und Trends

Geopolitische Entwicklungen, „Zeitenwende“ und technologische Trends

Rolle der Wirtschaft

Warum Unternehmen systemrelevant sind und welche Aufgaben sie übernehmen

Marktchancen und Geschäftspotenziale

Neue Märkte, Wachstumsfelder und Chancen für Unternehmen

Einstieg in die Verteidigungswirtschaft

Wege in den Markt, Vergabeverfahren und erste Schritte

Netzwerke, Cluster & Kooperationen

Partner, Initiativen und regionale sowie internationale Netzwerke

Resilienz & Sicherheit im Unternehmen

Cybersicherheit, Notfallplanung und Schutz vor Risiken

Recht, Regulierung & Rahmenbedingungen

Gesetze, Anforderungen und Compliance im Sicherheitskontext

Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

Telefon +49 3681 362-203

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Kamill Wolny
Referent Innovation | Transfer | Verteidigungswirtschaft

Telefon +49 3681 362-661

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