Jahreswechsel 2026
Worauf Unternehmen achten müssen
Wie in jedem Jahr ändert sich auch zum Jahreswechsel 2025/2026 einiges für Unternehmen. Hier informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen für einen guten Start ins neue Jahr.
Unternehmensführung
Der Bundestag hat die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent beschlossen. Damit wird die steuerliche Gleichstellung von Vor-Ort-Verzehr und Take-away ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft festgeschrieben. Das Bundesfinanzministerium hat am 22. Dezember zudem Vereinfachungsregelungen im Zusammenhang mit der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsleistungen veröffentlicht. Diese betreffen Kombi-Angebote, Business-Package (Servicepauschalen) im Hotelgewerbe sowie die Silvesternacht.
Das Bundesfinanzministerium hat zudem über geänderte Sachbezugswerte für Mahlzeiten informiert, die der Arbeitnehmer arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt erhält. Diese werden lohnsteuerlich mit einem pauschalen Sachbezugswert bewertet.
Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer als Arbeitslohn angerechnet wird und somit lohnsteuerpflichtig ist, ergibt sich jeweils aus der Differenz zwischen dem Sachbezugswert und dem Eigenbeitrag, den der Arbeitnehmer für eine Mahlzeit erbringt. Sofern der Arbeitnehmer einen Eigenbeitrag zahlt, der mindestens dem Sachbezugswert entspricht, entsteht kein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil.
Die geänderten Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen für 2026:
Mittags-/ Abendessen: 4,57 Euro
Frühstück: 2,37 Euro
Vollverpflegung: 11,50 Euro
Die Aktivrente bietet seit dem 1. Januar 2026 einen Anreiz für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, ab Erreichen der gesetzlichen Rentenaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Ein Steuerbonus von bis zu 2.000 Euro ist möglich.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Dies wirkt sich direkt auf Lohnkosten, Schicht- und Einsatzplanung sowie Budgetprognosen aus. Die Maximalgrenze für Minijobs steigt damit auf 603 Euro/Monat, da sie automatisch an den Mindestlohn gekoppelt ist.
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde bis Ende 2026 von 12 auf 24 Monate verlängert; dies kann gerade in volatilen Produktionsumfeldern relevant sein.
Die Kilometerpauschale wird ab 2026 auf 38 Cent pro km ab dem ersten Kilometer angehoben. Dies ist nicht nur für Arbeitnehmer relevant, sondern hat auch mittelbare Effekte auf Reisekostenabrechnung und Mobilitätsbudgets.
Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten anwerben, müssen seit dem 1. Januar 2026 auf das kostenlose Beratungsangebot „Faire Integration“ zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen hinweisen. Das Angebot steht ab diesem Datum bundesweit zur Verfügung und ist verpflichtend in den Anwerbeprozess zu integrieren. Das BMAS stellt hierfür praxisnahe Merkblätter für Arbeitgeber sowie Informationsblätter für Arbeitnehmer (mit und ohne Empfangsbestätigung) bereit.
Außenwirtschaft
Mit der vollständigen Anwendung der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 ab dem 1. Januar 2026 treten neue Anforderungen für die Einfuhr bestimmter CBAM-Waren in Kraft.
Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel. Auch 2026 treten zahlreiche Änderungen in den Bereichen Zoll, Präferenzrecht und Exportkontrolle in Kraft, die für exportierende Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind. Einen Überblick geben Webinare der IHK Südthüringen z. B. am 16.01.2026. Weitere Termine und Außenwirtschaftsveranstaltungen finden Sie auf unserer Veranstaltungswebseite.
Ausbildung
Neue Ausbildungsordnungen und die regelmäßige Überarbeitung vorhandener Verordnungen stellen sicher, dass die Ausbildungsberufe, den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft entsprechen. Die Neuordnung der Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft ist das bisher größte Neuordnungsverfahren und betrifft 19 Ausbildungsordnungen. Zudem wird der Ausbildungsberuf „Bauzeichner/in" zum "Bautechnische/r Konstrukteur/in". Die Neuordnungen treten zum 1. August 2026 in Kraft. Die aktualisierten Verordnungen und sachlich-zeitlichen Gliederungen können bei den jeweils zuständigen Ausbildungsberatern angefordert werden.
Ab 2026 erhalten Auszubildende mehr Geld: Die Mindestausbildungsvergütung steigt um 6,2 Prozent. Für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende monatliche Mindestbeträge: 724,00 Euro im 1. Jahr, 854,00 Euro im 2., 977,00 Euro im 3. und 1.014,00 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Regulatorische und Compliance-Anforderungen
Am 6. Dezember 2025 ist das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU- NIS2-Richtlinie in Kraft getreten. Damit werden die Cybersicherheitsanforderungen für wichtige Infrastrukturen und Betriebe durch erweiterte Sektoren, strengere Risikomanagement-Pflichten, gestufte Meldeverfahren bei Vorfällen und eine höhere Haftung der Geschäftsführung erheblich verschärft. Ziel ist ein besserer Schutz kritischer Infrastrukturen.
Weitere Gesetzliche Neuerungen 2026 im Überblick
Welche Änderungen auf die Unternehmen in diesem Jahr zukommen hat auch die DIHK zusammengetragen. Wichtige Gesetzesänderungen im Überblick unter www.dihk.de