Berufe mit besonderen Prüfungsanforderungen
Formulare und Informationen zu Berufen mit besonderen Prüfungsmodalitäten sind nachfolgend aufgelistet. Alle weiteren Berufe finden sie hier.
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Dokumente, Materialbereitstellungslisten, Formulare und weitere Informationen zu diesem Beruf finden Sie auf der Internetseite der PAL Stuttgart.
Prüfungsstruktur
Die Prüfung im Beruf Fachkraft für Metalltechnik gliedert sich in eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung.
Die Struktur der Abschlussprüfung richtet sich nach der jeweiligen Fachrichtung:
Fachrichtung Montagetechnik
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Montageauftrag (Herstellen eines Prüfungsstücks in 7 Stunden, 60% Anteil am Endergebnis)
- Auftrags- und Funktionsanalyse (schriftlich, 90 Minuten, 20% Anteil am Endergebnis)
- Fertigungs- und Montagetechnik (schriftlich, 60 Minuten, 10% Anteil am Endergebnis)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten, 10% Anteil am Endergebnis)
Fachrichtung Konstruktionstechnik
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Konstruktionsauftrag (Herstellen eines Prüfungsstücks in 7 Stunden, 60% Anteil am Endergebnis)
- Fertigungstechnik (schriftlich, 90 Minuten, 20% Anteil am Endergebnis)
- Auftragsanalyse und Arbeitsplanung (schriftlich, 60 Minuten, 10% Anteil am Endergebnis)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten, 10% Anteil am Endergebnis)
Fachrichtung Zerspanungsstechnik
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Fertigungsauftrag (Herstellen eines Prüfungsstücks in 7 Stunden, 60% Anteil am Endergebnis)
- Fertigungstechnik (schriftlich, 90 Minuten, 20% Anteil am Endergebnis)
- Arbeitsplanung (schriftlich, 60 Minuten, 10% Anteil am Endergebnis)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten, 10% Anteil am Endergebnis)
Fachrichtung Umform- und Drahttechnik
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Produktionsauftrag (Arbeitsprobe, 90 Minuten, 60% Anteil am Endergebnis)
- Auftragsanalyse und Arbeitsplanung (schriftlich, 90 Minuten, 20% Anteil am Endergebnis)
- Produktionstechnik (schriftlich, 60 Minuten, 10% Anteil am Endergebnis)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten, 10% Anteil am Endergebnis)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten schrifltichen Prüfungsbereiche durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Prüfungsstruktur
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich Herstellen einer funktionsfähigen Baugruppe (insgesamt acht Stunden, davon für Prüfungsstück 6,5 Std.,schriftl. Aufg.90 Min.)
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Montageauftrag (praktisch),
Der Ausbildungsbetrieb wählt eine Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.- Prüfungsvariante 1
a) der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag ( 6,5 Std.) durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max 30 Min.) führen; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen, - Prüfungsvariante 2
der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe, die einem betrieblichen Auftrag entspricht, vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren (7 Std.insgesamt, davon 2,5 Std. für die Durchführung) sowie dazu ein situatives Fachgespräch führen (max. 20 Minuten),
- Prüfungsvariante 1
- Auftrags- und Funktionsanalyse (schriftlich bearbeiten, 120 Minuten)
- Montagetechnik (schriftlich,120 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich,60 Minuten)
Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Herstellen einer funktionsfähigen Baugruppe 40 Prozent,
- Montageauftrag 30 Prozent,
- Auftrags- und Funktionsanalyse 10 Prozent,
- Montagetechnik 10 Prozent,
- Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Montageauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, Auftrags- und Funktionsanalyse, Montagetechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Antrag betriebliche Aufgabe (Prüfungsvariante 2) Fertigungsmechaniker
Ansprechpartnerin: Frau Katzenberger
Prüfungsstruktur
Die Prüfung in diesem Beruf gliedert sich in Zwischen- und Abschlussprüfung. Letztere besteht aus vier Prüfungsbereichen. Die Prüfung in den Bereichen
- Geschäftsprozesse,
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde
ist schriftlich durchzuführen.
Der Prüfungsbereich "Einsatzgebiet" besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbstständig durchgeführte Fachaufgabe.
Im Prüfungsbereich „Einsatzgebiet“ Ihrer Abschlussprüfung müssen Sie eine vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellte Fachaufgabe bearbeiten und hierüber einen
Report anfertigen. Dieser Report dient Ihnen und dem Prüfungsausschuss später als Grundlage für Ihre Präsentation der Fachaufgabe und das anschließende Fachgespräch.
Weitere Informationen zur Fachaufgabe sowie den Antrag auf Genehmigung der Fachaufgabe finden Sie hier.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und die übrigen Prüfungsleistungen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereich die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
- im Gesamtergebnis,
- im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,
- in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie
- im Prüfungsbereich Einsatzgebiet
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Ansprechpartnerin: Frau Katzenberger
Prüfungsstruktur
Die Prüfungen in den IT- Berufen gliedern sich in eine Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2.
Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung.
Teil 1:
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich
zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Teil 2:
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1. Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes,
2. Planen eines Softwareproduktes,
3. Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen sowie
4. Wirtschafts- und Sozialkunde.
Im Bereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes soll der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen.
Projektarbeit
Den Antrag auf Genehmigung der betriebliche Projektarbeit senden Sie bitte ausgefüllt an die Mailadresse pruefung@suhl.ihk.de
Bitte fügen Sie Ihrer Projektarbeit das Protokoll über die betriebliche Projektarbeit und das Projekttagebuch bei.
Bearbeitungszeiten für die Projektarbeit:
Berufsgruppe | Bearbeitungszeit |
Fachinformatiker/-in (Anwendungsentwicklung) | max. 80 Stunden |
Fachinformatiker/-in (Systemintegration) | max. 40 Stunden |
Fachinformatiker/-in (Daten- u. Prozessanalyse) | max. 40 Stunden |
Fachionformatiker/-in (Digitale Vernetzung) | max. 40 Stunden |
IT-Systemelektroniker/-in | max. 40 Stunden |
Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement | max. 40 Stunden |
Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement | max. 40 Stunden |
(Unterschreitung der Zeit um 1/3 möglich)
Die Bereiche 2., 3. und 4. werden schriftlich geprüft.
2. Planen eines Softwareproduktes (90 Minuten)
3. Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen (90 Minuten)
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
1.wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
a) Planen eines Softwareproduktes,
b) Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden
sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Download:
Antrag Projektarbeit IT-Berufe
Merkblatt Projektarbeit IT-Berufe
Bestätigung und Protokoll über die betriebliche Projektarbeit
Ansprechpartnerin: Frau Katzenberger
Prüfungsstruktur
Die Prüfung in diesem Beruf besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1
- soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden,
- Prüfungsbereich "Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung" (schriftlich)
- Dauer: 90 Minuten
Teil 2
Prüfungsbereiche:
1. Geschäftsprozesse im E-Commerce (schriftlich, 120 Minuten)
2. Kundenkommunikation im E-Commerce (schriftlich, 60 Minuten)
3. Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce (mündlich)
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten)
Prüfungsbereich "Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce "
Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling zu dem festgelegten Gebiet eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die Gebiete können sein:
1. Auswählen und Einsetzen eines Online-Vertriebskanals,
2. Optimieren von Nutzungsprozessen im E-Commerce,
3. Entwickeln und Umsetzen von Online-Marketing oder
4. Nutzen der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle.
Bestehensregel
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Basisinformationen zum Beruf Kaufmann/-frau im E-Commerce
Leitfaden zur Erstellung der Reporte
Gestaltungshinweise zu den Reporten
Ansprechpartnerin: Frau Katzenberger
Prüfungsstruktur
Die Prüfung in diesem Beruf besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1
- soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden,
- Prüfungsbereich „informationstechnisches Büromanagement“ (computergestützt)
- Dauer: 120 Minuten
Teil 2
Prüfungsbereiche:
1. Kundenbeziehungsprozesse (schriftlich, 150 Minuten)
2. Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (mündlich, max. 20 Minuten)
3. Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten)
Prüfungsbereich "Fachaufgabe in der Wahlqualifikation"
Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch gibt es zwei Varianten. Der Ausbildungsbetrieb teilt der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit, welche Variante gewählt wird.
Variante 1: Report
Für jede der beiden festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung erstellt der Prüfling einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe.
Der Ausbildende hat zu bestätigen, dass die Fachaufgaben vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt worden sind. Die Reporte sind dem Prüfungsausschuss spätestens am ersten Tag von Teil 2 der Abschlussprüfung zuzuleiten. Sie werden nicht bewertet. Aus den beiden betrieblichen Fachaufgaben wählt der Prüfungsausschuss eine aus. Ausgehend von der gewählten Fachaufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss für die zugrunde liegende Wahlqualifikation das fallbezogene Fachgespräch.
Variante 2: Klassische Variante
Am Tag des Fachgesprächs muss der Prüfling eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden, bearbeiten und Lösungswege entwickeln. Grundlage für die Fachaufgaben ist eine der festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 der Büromanagementkaufleute- Ausbildungsverordnung.
Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten einzuräumen. Ausgehend von der Fachaufgabe, die der Prüfling gewählt hat, entwickelt der Prüfungsausschuss für die zugrunde liegende Wahlqualifikation das fallbezogene Fachgespräch.
In beiden Varianten wird das Fachgespräch mit einer Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg durch den Prüfling eingeleitet. Bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch zeigt.
Gewichtung
- informationstechnisches Büromanagement - 25 Prozent,
- Kundenbeziehungsprozesse - 30 Prozent,
- Fachaufgabe in der Wahlqualifikation - 35 Prozent,
- Wirtschafts- und Sozialkunde - 10 Prozent
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Kundenbeziehungsprozesse“ oder„Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Prüfungsvorbereitung
Zur Vorbereitung auf die Teil1- Prüfung kann mit der aktuellen Datensammlung geübt werden.
Die Datensammlung NÜRA wurde vom zuständigen Fachausschuss für Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung entwickelt. Die jeweils aktuelle, ergänzte Version finden Sie auf der Homepage der AkA im Downloadbereich und kann von dort heruntergeladen werden.
Im März 2020 erschien die DIN 5008:2020 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung), die die DIN 5008:2011 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text-verarbeitung) ablöst. Ab der Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2022 ist für die Lösung der Aufgaben in der Textverarbeitung nur die als Hilfsmittel zugelassene unkommentierte DIN 5008:2020 (Schreib- und Gestaltungs-regeln für die Text- und Informationsverarbeitung) in gedruckter Form anzuwenden.
Verordnung über die Berufsausbildung Kaufmann Kauffrau für Büromanagement
VO über Erprobung abweichender Bestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungs-VO
Basisinformationen zum Ausbildungsberuf Kaufmann Kauffrau für Büromanagement
FAQ Kaufmann Kauffrau für Büromanagement
Wahlqualifikation Kaufleute für Büromanagement
Gestaltungsempfehlungen für den Report und Hinweise KBM
Deckblatt Report Kfm. für Büromanagement
Video-Tutorial für Reportvariante zur mündlichen Prüfung
Ansprechpartnerin: Frau Katzenberger
Prüfungsstruktur
Die Prüfung in diesem Beruf gliedert sich in Zwischen- und Abschlussprüfung. Letztere besteht aus vier Prüfungsbereichen:
- Leistungserstellung in Spedition und Logistik (schriftlich, max. 180 Min.)
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (schriftlich, max. 90 Min.)
- Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich (schriftlich, max. 90 Min.)
- Fallbezogenes Fachgespräch (mündlich, max 30 Min., Vorbereit. max.20 Min.)
Bestehensregelung
Sind in den schriftlichen Prüfungsbereichen die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis sowie in mindestens drei
Prüfungsbereichen, darunter dem Prüfungsbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik, ausreichende
Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Bitte reichen Sie unten stehendes Formular unbedingt zusammen mit der Prüfungsanmeldung bei der IHK Südthüringen ein. Sie legen damit den betrieblichen Schwerpunkt für die mündliche und zwei Verkehrsträger für die schrifltiche Prüfung fest.
Zusatzblatt zur Anmeldung zur Abschlussprüfung Kaufmann für Spedition und Logistik
Ansprechpartnerin: Frau Kunhne
Die Ausbilldung gliedert sich in Pflichtqualifikationseinheiten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 der VO) sowie eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 der VO)
Zwei Wahlqualifikationseinheiten:
- Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen:
- Betriebssicherheit,
- Technischer Betriebslauf,
- Pflege und Wartung;
- Gestaltung der Destination:
- Destinationsprofil,
- Kooperation in der Destination
- Destinationsvermarktung.
Prüfungsstruktur
Die Prüfung besteht aus einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung. Letztere besteht aus vier Prüfungsbereichen:
- Produkte und Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (schriftlich,150 Min.)
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (schriftlich, 90 Min.)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Min.)
- Fallbezogenes Fachgespräch (mündlich, 20 Min.)
Auswertung der Prüfungsbereiche:
Bereich 1: Bewertung durch Prüfer in Erst- und Zweitkorrektur oder Klausurkorrektur
Bereich 2 und 3: Programmierte Auswertung
Bereich 4: Paritätisch besetzter Prüfungsausschuss
Das Fallbezogene Fachgespräch
Die gewählte Wahlqualifikation lt. Ausbildungsvertrag bzw. Prüfungsanmeldung ist Grundlage für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss.
Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten.
Im Rahmen des Fachgespräches soll der Prüfling zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert kommunizieren und handeln sowie Arbeitsabläufe selbstständig planen, durchführen und kontrollieren kann.Darüber hinaus sind Aspekte der Region zu berücksichtigen.
(Vorbereitungszeit höchstens 15 Min., Fachgespräch soll 20 Minuten nicht überschreiten)
Gewichtung:
Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der Prüfungsbereich Produkte und Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche doppeltes Gewicht.
Bestehensregelung:
Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche sowie im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden.
Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Schlussfolgerungen:
Spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung ist die Wahlqualifikationseinheit zu benennen. Diese ist Basis für die Aufgabenstellungen im Fallbezogenem Fachgespräch.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Die Prüfungen im Beruf Maschinen- und Anlagenführer gliedern sich in eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Schriftlicher Teil:
Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Prüfungsbereiche:
- Produktionstechnik
- Produktionsplanung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Praktischer Teil
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens sieben Stunden bis zu zwei praktische Aufgaben durchführen.
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- im praktischen Prüfungsteil und
- im schriftlichen Prüfungsteil
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Ansprechpartnerin: Frau Padelat
Prüfungsstruktur
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Im Teil 1 (Prüfungsbereich „Arbeiten an einem mechatronischen Teilsystem") soll der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchführen, die situative Fachgespräche und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Prüfungszeit beträgt acht Stunden, wobei die situativen Fachgespräche insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die schriftlichen Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten haben.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen
- Arbeitsauftrag (praktisch)
- Arbeitsplanung (schriftlich, 105 Minuten)
- Funktionsanalyse sowie (schriftlich, 105 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten)
Im Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ soll der Prüfling zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich:
Variante 1) in 20 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen oder
Variante 2) in 14 Stunden eine Arbeitsaufgabe (PAL) vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein situatives Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen.
Die Variante wählt der Ausbildungsbetrieb aus und teilt diese dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit.
Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Arbeiten an einem mechatronischen Teilsystem - 40 Prozent,
- Arbeitsauftrag - 30 Prozent,
- Arbeitsplanung - 12 Prozent,
- Funktionsanalyse - 12 Prozent,
- Wirtschafts- und Sozialkunde - 6 Prozent.
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- in zwei der Prüfungsbereiche nach Absatz 1 Nummer 3 bis 5 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „Arbeitsplanung“, „Funktionsanalyse“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags inkl. Matrix
Arbeitsbericht (Ablaufprotokoll)
Ansprechpartnerin: Frau Padelat
Die Ausbildung erfolgt in zwei Fachrichtungen:
- Betriebstechnik
- Geräte und Systeme
Prüfungsstruktur
Die Prüfungen gliedern sich in eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Arbeitsauftrag (praktisch, max.8 Stunden)
- Elektrische Sicherheit (betrieblicher Auftrag, 5 Stunden)
- Schaltungs- und Funktionsanalyse (schriftlich, 90 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten)
Bestehensregeln
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Schaltungs- und Funktionsanalyse mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Beurteilungsmatrix zum betrieblichen Auftrag Industrieelektriker
Ansprechpartnerin: Frau Padelat
Folgende Berufe sind anerkannt:
- Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme,
- Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik,
- Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik,
- Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme,
- Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
- Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme/Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme
Prüfungsstruktur
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 (40 % Anteil am Endergebnis)
Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
Teil 2 (60 % Anteil am Endergebnis)
besteht aus den Prüfungsbereichen
- Arbeitsauftrag,
- Systementwurf,
- Funktions- und Systemanalyse sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Bestehensregeln
Die Prüfungsbereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Gesamtergebnis (Teil 1 und Teil 2) sowie
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und
- im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche nach Nummer 3 müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem dritten Prüfungsbereich nach Nummer 3 dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Weiterführende Informationen zu den unten stehenden Berufen finden Sie auf der Webseite der PAL .
Technische/-r Produktdesigner/-in
Technische/-r Systemplaner/-in
Mediengestalter/-in Bild+Ton
Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2 im Beruf Technische/-r Produktdesigner/-in finden Sie im PDF Hinweise Technische/-r Produktdesigner/-in.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Prüfungsstruktur
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der Abschlussprüfung geht mit 30 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 70 Prozent ins Endergebnis ein.
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und umfasst den Prüfungsbereich Technische Dokumente. Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt erstellen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünfeinhalb Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 90 Minuten.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Arbeitsauftrag (35% Anteil an Endnote)
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
- Prüfungsvariante 1
- der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen
die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 70 Stunden, für die Präsentation höchstens zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten
- der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen
- Prüfungsvariante 2
- der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 70 Stunden, für die Präsentation höchstens zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten
2. Produktentwicklung (25% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 150 Minuten
3. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2 im Beruf Technische/-r Produktdesigner/-in finden Sie im PDF Hinweise Technische/-r Produktdesigner/-in rechts.
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Prüfungsstruktur
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der Abschlussprüfung geht mit 30 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 70 Prozent ins Endergebnis ein.
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und umfasst den Prüfungsbereich Technische Dokumente.
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt erstellen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünfeinhalb Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 90 Minuten.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Arbeitsauftrag (35% Anteil an Endnote)
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
- Prüfungsvariante 1
- der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 70 Stunden, für die Präsentation höchstens zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten
- Prüfungsvariante 2
- der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 70 Stunden, für die Präsentation höchstens zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten
2. Entwicklung und Konstruktion (25% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 150 Minuten
3. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2 im Beruf Technische/-r Produktdesigner/-in finden Sie im PDF Hinweise Technische/-r Produktdesigner/-in rechts.
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Prüfungsstruktur
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der Abschlussprüfung geht mit 30 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 70 Prozent ins Endergebnis ein.
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und umfasst den Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen.
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünf Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 120 Minuten.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Arbeitsauftrag (35% Anteil an Endnote)
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
- Prüfungsvariante 1
- der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden, für die Präsentation höchstens zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten
- Prüfungsvariante 2
- der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden, für die Präsentation höchstens zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten
2. Systemplanung (25% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 180 Minuten
3. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Prüfungsstruktur
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der Abschlussprüfung geht mit 25 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 75 Prozent ins Endergebnis ein.
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und umfasst den Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen.
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünf Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 120 Minuten.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Konstuktionsauftrag (40% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung erstellen und ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit beträgt für das Prüfungsprodukt sieben Stunden und für das Fachgespräch 15 Minuten
2. Baukonstruktion (25% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 180 Minuten
3. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Konstruktionsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Prüfungsstruktur
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der Abschlussprüfung geht mit 30 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 70 Prozent ins Endergebnis ein.
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und umfasst den Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen.
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünf Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 120 Minuten.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Arbeitsauftrag (35% Anteil an Endnote)
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
- Prüfungsvariante 1
- der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden, für die Präsentation höchstens zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten
- Prüfungsvariante 2
- der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt insgesamt 40 Stunden, für die Präsentation höchstens zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten
2. Systemplanung (25% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 180 Minuten
3. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Prüfungsstruktur
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der Abschlussprüfung geht mit 40 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 60 Prozent ins Endergebnis ein.
Die speziellen Prüfungsbereiche entnehmen Sie bitte den im unteren Bereich aufgeführten Berufen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Gesamtergebnis nach Absatz 2 sowie
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und
- im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
In zwei der Prüfungsbereiche nach Nummer 3 müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem dritten Prüfungsbereich nach Nummer 3 dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Anträge, Formulare und Entscheidungshilfen finden Sie im Reiter "Download" unten.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Arbeitsauftrag (50% Anteil an Endnote)
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante nach Absatz 4 aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
- Prüfungsvariante 1
- der Prüfling soll in 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen
- Prüfungsvariante 2
- der Prüfling soll in 14 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen
2. Auftrags- und Funktionsanalyse (20% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll in der Prüfungszeit von höchstens 120 Minuten einen Auftrag analysieren
3. Fertigungstechnik (20% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll in der Prüfungszeit von höchstens 120 Minuten den Prozess der Herstellung oder der Änderung von Anlagenteilen planen
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich im max. 60 Minuten
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Arbeitsauftrag (50% Anteil an Endnote)
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante nach Absatz 4 aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
- Prüfungsvariante 1
- der Prüfling soll in 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen
- Prüfungsvariante 2
- der Prüfling soll in 14 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen
2. Auftrags- und Funktionsanalyse (20% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll in der Prüfungszeit von höchstens 120 Minuten technische Systeme analysieren
3. Fertigungstechnik (20% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll in der Prüfungszeit von höchstens 120 Minuten die Herstellung technischer Systeme planen
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich im max. 60 Minuten
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Arbeitsauftrag (50% Anteil an Endnote)
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante nach Absatz 4 aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
- Prüfungsvariante 1
- der Prüfling soll in 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen
- Prüfungsvariante 2
- der Prüfling soll in 14 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen
2. Auftrags- und Funktionsanalyse (20% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll in der Prüfungszeit von höchstens 120 Minuten eine Abfolge von Arbeitsschritten ausarbeiten
3. Fertigungstechnik (20% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll in der Prüfungszeit von höchstens 120 Minuten ddie Herstellung, Montage und Demontage von Metallkonstruktionen unter Berücksichtigung von Qualitätssicherungssystemen planen
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich im max. 60 Minuten
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Arbeitsauftrag (50% Anteil an Endnote)
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante nach Absatz 4 aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
- Prüfungsvariante 1
- der Prüfling soll in 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen
- Prüfungsvariante 2
- der Prüfling soll in 14 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen
2. Auftrags- und Funktionsanalyse (20% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll in der Prüfungszeit von höchstens 120 Minuten die Funktion eines technischen Systems beschreiben
3. Fertigungstechnik (20% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll in der Prüfungszeit von höchstens 120 Minuten Fertigungsverfahren zur Herstellung von Bauteilen und Baugruppen auswählen
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich im max. 60 Minuten
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Arbeitsauftrag (50% Anteil an Endnote)
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante nach Absatz 4 aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
- Prüfungsvariante 1
- der Prüfling soll in 15 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen
- Prüfungsvariante 2
- der Prüfling soll in 14 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten führen
2. Auftrags- und Funktionsanalyse (20% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll in der Prüfungszeit von höchstens 120 Minuten einen Auftrag analysieren
3. Fertigungstechnik (20% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll in der Prüfungszeit von höchstens 120 Minuten die Durchführung eines Fertigungsauftrages planen
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich im max. 60 Minuten
Ansprechpartnerin: Frau Heller
Prüfungsstruktur
Die Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und besteht aus dem Prüfungsbereich Produktionsauftrag. Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags beträgt neun Stunden; für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten. Das Ergebnis der Teil 1 Prüfung geht mit 35% in die Endnote ein.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen
1. Produktionsprozesse,
- der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen;
- die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags beträgt 19 Stunden; für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten
- das Fach geht mit 30% in die Endnote ein
2. Produktionssysteme
- der Prüfling soll eine ganzheitliche Aufgabe schriftlich bearbeiten und die Ergebnisse in praxisüblicher Form dokumentieren
- die Prüfungszeit beträgt 240 Minuten
- das Fach geht mit 20% in die Endnote ein
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
- der Prüfling soll fallorientierte Aufgaben schriftlich lösen; die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten
- das Fach geht mit 10% in die Endnote ein
Bestehensregel
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Antrag auf Genehmigung eines betrieblichen Produktionsauftrages Teil 1
Antrag auf Genehmigung eines betrieblichen Produktionsprozessauftrages Teil 2
Merkblatt zu den praxisbezogenen Unterlagen Produktionstechnologie
Merkblatt zum Antrag des betrieblichen Auftrages Abschlussprüfung Teil 1 bzw. Teil 2
Prüfungsstruktur
Die Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und besteht in allen Fachrichtungen aus dem Prüfungsbereich Herstellen einer mechanischen Baugruppe.
Der Prüfling soll dazu ein Prüfungsprodukt erstellen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes sechseinhalb Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 90 Minuten.
Teil 1 geht mit 25% in die Endnote ein.
Die Prüfungshandlungen im Teil 2 sind je nach Fachrichtungen verschieden. Bitte klicken Sie auf die für Sie zutreffende Fachrichtung im unteren Bereich.
Bestehensregel
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Anträge und Hinweise zur Prüfung finden Sie im Reiter "Download" unten.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Ausbildungsordnung.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Herstellen von Formteilen (35% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern
2. Verfahrenstechnische Systeme (20% Anteil an Endnote)
- schriftliche Aufgaben über 150 Minuten
3. Produktionsplanung und -analyse (10% Anteil an Endnote)
- schriftliche Aufgaben über 60 Minuten
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftliche Aufgaben über 60 Minuten
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Herstellen von Halbzeugen (35% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern
2. Verfahrenstechnische Systeme (20% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 150 Minuten
3. Produktionsplanung und -analyse (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Herstellen von Mehrschichtkautschukteilen oder deren Vorprodukte (35% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern
2. Verfahrenstechnische Systeme (20% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 150 Minuten
3. Produktionsplanung und -analyse (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Herstellen von Compounds und Masterbatches (35% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie hierüber ein situatives Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern
2. Verfahrenstechnische Systeme (20% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 150 Minuten
3. Produktionsplanung und -analyse (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Fertigungsauftrag (30% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren
- die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden
2. Reparieren und Instandsetzen (15% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit beträgt vier Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern
3. Fertigungstechnik und technische Kommunikation (20% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 180 Minuten
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Herstellen von Faserverbundbauteilen (35% Anteil an Endnote)
Der Ausbildungsbetrieb wählt zwischen Prüfungsvariante 1 oder 2 und teilt sie dem Prüfling und
der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit:
- Prüfungsvariante 1
- der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen
dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen - die Prüfungszeit beträgt 19 Stunden für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich
höchstens 30 Minuten für das auftragsbezogene Fachgespräch
- der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen
- Prüfungsvariante 2
- der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen sowie hierüber ein situatives Fachgesprächführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren
- die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden einschließlich höchstens 20 Minuten für das situative
Fachgespräch
2. Verfahrenstechnische Systeme (20% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 150 Minuten
3. Produktionsplanung und -analyse (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Herstellen von Fenster-, Tür- oder Fassadenelementen (35% Anteil an Endnote)
- der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen
- die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten dauern
2. Fertigungstechnik (20% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 150 Minuten
3. Produktionsplanung und -analyse (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (10% Anteil an Endnote)
- schriftlich über 60 Minuten

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