Jahreswechsel 2025
Worauf Unternehmen achten müssen
Wie in jedem Jahr ändert sich auch zum Jahreswechsel 2024/2025 einiges für Unternehmen. Hier informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen für einen guten Start ins neue Jahr.
Ab 2025 besteht in Deutschland eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde beschlossen, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich verpflichtet sind, ihre Rechnungen als E-Rechnungen zu versenden. Es wurde zwar eine zweijährige Übergangsregelung geschaffen (für kleine Unternehmen sogar dreijährig), bis die Unternehmen selbst E-Rechnungen an ihre Geschäftskunden versenden müssen. Dies entbindet sie nicht von der Pflicht, ab 2025 für E-Rechnungen empfangsbereit zu sein.
Der Mindestlohn steigt von aktuell 12,41 Euro zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro.
Die Reform der Grundsteuer tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft. Die Grundsteuer hängt vom Hebesatz ab, den die Kommunen eigenständig festlegen. Der IHK ist noch keine Veröffentlichung der Hebesätze für die Thüringer Kommunen bekannt. Die Steuerpflichtigen werden von ihrer Stadt oder Gemeine rechtzeitig über ihre Zahlungsverpflichtungen informiert.
Was für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird auch für privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht: Barrierefreiheit. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie umsetzt. Das Gesetz soll allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen.
Im Jahr 2025 wird die CO₂ Abgabe, die aktuell bei 45 Euro pro Tonne liegt, voraussichtlich auf 55 Euro pro Tonne erhöht.
Der Bundesrat stimmt am 22. November über das neue Jahressteuergesetz ab. Details finden Sie im Mandantenbrief Ihres Steuerberaters. Die IHK Südthüringen informiert außerdem am 13. Februar 2025 im Seminar Steuerrecht 2025 über das Thema.