Qualifizierungsbausteine nach der Thüringer Vereinbarung
Die Grundlage für die Schaffung der Ausbildungsregelungen ist die Thüringer Vereinbarung Bildung und Berufseinstieg für Jugendliche und junge Erwachsene, vom 17. April 2002, die zwischen den Thüringer Industrie- und Handelskammern, den Thüringer Handwerkskammern und der bildung login GmbH Erfurt abgeschlossen wurde.
Die Partner der Vereinbarung entwickeln gemeinsam ein System von Qualifikationsbausteinen mit Gültigkeit im Freistaat Thüringen. Die Qualifikationsbausteine stellen Qualitätsstandards dar und sollen über Bildungseinrichtungen im Auftrag der Arbeitsämter umgesetzt werden.
Qualifikationsbausteine werden entwickelt, um:
- in verschiedenen Branchen der Wirtschaft auf der Grundlage eines entsprechenden Arbeitskräftebedarfs Qualifizierungsmöglichkeiten zu schaffen,
- 18 bis 25 jährigen Personen ohne Berufsabschluss ein Qualifikationsangebot, orientiert an den gültigen Ausbildungsordnungen anerkannter Ausbildungsberufe, anzubieten.
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